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WEG – Teilungserklärung – Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung von Balkonen

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WEG-Verwaltung: Streitpunkt Instandhaltung von Balkonen
Im Vordergrund des vorliegenden Sachverhalts steht die Konfliktlinie zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und den Sondereigentümern eines Mehrparteienhauses. Zentrale Frage ist die Klärung, wer für die Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone zuständig ist, die sowohl Elemente des Sondereigentums als auch des Gemeinschaftseigentums enthalten. Die Eigentümergemeinschaft beschloss in ihrer Versammlung, die Maßnahmen zu übernehmen, was die Sondereigentümer anfechten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 C 22/22 >>>

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Das strittige Gutachten
Die Kläger behaupten, ein Sachverständigengutachten aus Dezember 2022, welches diese Thematik behandelt, wurde nicht an alle Eigentümer weitergeleitet. Aufgrund dessen sehen die Kläger die Beschlusskompetenz der WEG bezüglich der Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone als nicht gegeben. Ihrer Meinung nach liegt die Verantwortung für diese Maßnahmen aufgrund der Teilungserklärung beim jeweiligen Sondereigentümer, auch wenn Teile der Balkone Gemeinschaftseigentum sind.
Die Perspektive der Beklagten
Die Beklagte hält dagegen, dass die WEG aufgrund bauordnungsrechtlicher Regelungen und der Verkehrssicherungspflicht Beschlusskompetenz habe, da wesentliche Teile der Balkone zwangsläufig im Gemeinschaftseigentum stünden. Sie argumentiert, dass die WEG die anfänglichen Baumängel beheben und einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen müsse. Auch das einheitliche Erscheinungsbild der Gebäude, das in der Teilungserklärung festgelegt ist, könne nur gewährleistet werden, wenn die WEG die Beschlusskompetenz hätte.
Urteil des AG Oldenburg
Das Amtsgericht Oldenburg gab den Klägern Recht. Es stellte fest, dass die WEG die Beschlusskompetenz für die Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone nicht habe. Diese sei durch die Teilungserklärung wirksam auf den jeweiligen Sondereigentümer übertragen worden. Dabei sei die Regelung so zu interpretieren, dass sie sich auch auf die Teile des Balkons beziehe, die zum Gemeinschaftseigentum zählen.
Schlussbetrachtung und Auswirkungen
Das Urteil hebt die Bedeutung der Teilungserklärung als regulatives Element in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften hervor. Bei Unklarheiten über Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinschaft bietet die Teilungserklärung einen rechtlichen Rahmen für die Klärung. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die So[…]


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