AG Frankfurt – Az.: 976 Owi 661 Js-Owi 51914/20 – Urteil vom 17.08.2021
Gegen den Betroffenen wird wegen vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (Mobiltelefon) eine Geldbuße von 200,00 Euro festgesetzt.
Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Gründe:
I.
Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 41 Jahre alte Betroffene ist verheiratet und von Beruf gelernter Dreher/Fräser. Er lebt in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen.
Der Fahreignungsregisterauszug des Betroffenen enthält sieben Eintragungen:
Der Betroffene überschritt am 29.06.2018 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h. Die zulässige Geschwindigkeit betrug 80 km/h und die festgestellte Geschwindigkeit ergab nach Toleranzabzug 129 km/h. Dafür wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 240 EUR festgesetzt sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Rechtskraft der Entscheidung ist am 02.11.2018 eingetreten.
Der zweite Eintrag ist die Mitteilung des einmonatigen Fahrverbots zur vorherigen Eintragung.
Der Betroffene überschritt am 20.08.2018 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h. Die zulässige Geschwindigkeit betrug 70 km/h und die festgestellte Geschwindigkeit ergab nach Toleranzabzug 118 km/h. Dafür wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 320 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt. Die Rechtskraft der Entscheidung ist am 02.04.2019 eingetreten.
Es folgt die Mitteilung des Fahrverbots aus der vorhergehenden Eintragung.
(Symbolfoto: Von blackzheep/Shutterstock.com)Am 20.05.2019 überschritt der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h. Die zulässige Geschwindigkeit betrug 80 km/h und die festgestellte Geschwindigkeit ergab nach Toleranzabzug 120 km/h. Dafür wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 200 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt. Die Rechtskraft der Entscheidung ist am […]