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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verletzung Wohnungseigentümer durch herabfallende Dachziegel

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Stürmische Rechtsfragen: Gebäudeschäden und Verantwortlichkeit bei extremen Witterungsbedingungen
In einem kürzlich ergangenen Urteil wurde ein komplexer Fall rund um die Verantwortlichkeit für Schäden an Gebäuden durch herabfallende Dachziegel in einem Sturm behandelt. Das zentrale rechtliche Problem lag in der Klärung, ob der Hausbesitzer oder der Wohnungseigentümer für den Schaden haftet, wenn ein Gebäude bei extremen Witterungsverhältnissen, wie sie im Orkan „Lothar“ vorkamen, Schaden nimmt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 W 11/02 >>>

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Witterungsbedingungen und Gebäudesicherheit
Der Anscheinsbeweis basiert auf der Lebenserfahrung und lässt grundsätzlich den Schluss zu, dass ein Gebäude oder Gebäudeteil nicht den notwendigen Anforderungen entspricht, wenn es einem starken Sturm nicht standhält. Dies beinhaltet sowohl die korrekte Errichtung als auch die erforderliche Unterhaltung des Gebäudes. Die Frage, ob das Gebäude oder der Gebäudeteil den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprach, wurde in diesem Fall durch ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes beantwortet.
Rolle des Gutachtens
Das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes, auf das die Kammer ihre Überzeugung stützte, erklärte, dass während des Durchzugs des Orkans „Lothar“ in der Region des schädigenden Ereignisses zeitweise extrem hohe Windgeschwindigkeiten herrschten. Diese Witterungsverhältnisse traten höchstens einmal in 50 bis 100 Jahren auf, weshalb das Gericht feststellte, dass das Gebäude diesen Umständen standhalten musste. Es wurden keine Bedenken gegen die Richtigkeit dieses Gutachtens erhoben.
Erhebung von Vorwürfen und ihre Relevanz
Im Rahmen der Rechtsbeschwerde wurde von einer Seite vorgebracht, dass die Fehlerhaftigkeit des Daches bzw. dessen mangelhafte Unterhaltung sich aufgrund eines vergleichbaren Vorfalls während des Sturmtiefs „Wiebke“ im Jahr 1990 ergibt. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Behauptung im aktuellen Rechtszug nicht berücksichtigt werden kann.
Abschließende Überlegungen und Urteil
Die Entscheidung des Gerichts wurde durch die Umstände des Schadensfalls und die verfügbaren Beweise maßgeblich beeinflusst. Insbesondere das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes spielte eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Frage, ob das Gebäude den extremen Witterungsbedingungen hätte standhalten müssen. Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde mi[…]


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