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Nutzung Mietsache während Räumungsfrist – Entschädigungsanspruch Vermieter

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Verletzung der Räumungspflicht und Schadenersatzansprüche: Ein kontroverses Urteil des Amtsgerichts Potsdam

Das Urteil des Amtsgerichts Potsdam (Az.: 23 C 425/19 (2)) vom 13. August 2020 behandelt eine komplexe Rechtsfrage im Bereich des Mietrechts, die durch die Verflechtung von Räumungspflicht und Schadenersatzansprüchen gekennzeichnet ist. Die beteiligten Parteien sind die Kläger, Vermieter einer Immobilie, und der Beklagte, der frühere Mieter. Nach einem Vergleich im Rahmen eines Eigenbedarfsprozesses hätte der Beklagte die Immobilie einschließlich der Freiflächen zum Ende Mai 2019 räumen sollen. Allerdings blieb der Beklagte in der Immobilie, was die Kläger dazu veranlasste, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Damit stellt sich das rechtliche Hauptproblem dieses Falles: Gibt es für die Vermieter einen Entschädigungsanspruch für die Nutzung der Mietsache während der Räumungsfrist, und wenn ja, in welchem Umfang? Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 23 C 425/19 (2) >>>

Die Stellung des Beklagten

Der Beklagte, überzeugt davon, dass die Kläger ihn an der Räumung gehindert hätten, widersprach den Schadenersatzansprüchen. Laut Beklagtem haben die Vermieter seine Habseligkeiten vernichtet, statt den gesetzlich vorgeschriebenen Weg zur Herausgabe nach § 885 ZPO zu wählen. Darüber hinaus würde das Versäumnis der Räumungspflicht durch den Beklagten nicht bedeuten, dass die Kläger im Wege der verbotenen Eigenmacht eine Räumung eigenständig durchführen könnten. Damit stellt sich die Frage, inwieweit die Kläger berechtigt waren, ihre Rechte auf eine Räumung eigenmächtig durchzusetzen.

Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs durch die Kläger

Die Kläger bestanden auf ihrem Schadenersatzanspruch, doch das Gericht sah ihre Vorgehensweise kritisch. Nach Auffassung des Gerichts hätten die Kläger, anstatt Eigenjustiz anzuwenden und sich unrechtmäßig in den Besitz der Mietsache zu bringen, die gesetzlich vorgeschriebene Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Titel betreiben müssen. Damit zeigt sich eine deutliche Kritik an dem Verhalten der Vermieter, die ihre eigenen Pflichten verletzten, indem sie die Herausgabe selbständig durchsetzen wollten.

Die Entscheidung des Gerichts und ihre Auswirkungen

Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 419,66 € nebst Zinsen an die Kläger und entschied, dass die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis von 92 % zu 8 % zwischen den Klägern und dem Beklagten aufzuteilen sind. Darüber hinaus wurde die Klage im Übrigen abgewiesen. Die Kläger durften die Zwangsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass das Gericht die Eigenmacht der Vermieter und die Missachtung des Beklagten hinsichtlich der Räumungspflicht gleichermaßen missbilligt.

Lehren aus dem Fall und zukünftige Bedenken

Dieser Fall zeigt auf, wie kompliziert und kontrovers Rechtsfragen im Bereich des Mietrechts sein können. Besonders, wenn es um die Themen Räumungspflicht und Schadenersatzansprüche geht. Es ist klar, dass Vermieter und Mieter beide Pflichten haben, und dass die Verletzung dieser Pflichten zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit, bei strittigen Punkten immer den rechtlich vorgeschriebenen Weg zu befolgen und nicht Eigenjustiz zu praktizieren.


Das vorliegende Urteil

AG Potsdam – Az.: 23 C 425/19 (2) – Urteil vom 13.08.2020 1….


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