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Verkehrsunfall – Obliegenheit zur Vorfinanzierung der Schadensbeseitigung

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Verkehrsunfall: Obliegenheit zur Vorfinanzierung der Schadensbeseitigung
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 7 U 59/21) vom 04.01.2022 geht es um die Frage der Schadensverursachung durch ein Müllfahrzeug der örtlichen Stadtreinigung, das den Mazda 6 des Klägers beschädigt hatte. Der Kläger verlangte Schadensersatz von der Beklagten, einer Haftpflichtversicherung, und zog vor Gericht, um seine Forderung durchzusetzen. Dabei ging es unter anderem um die Pflicht zur Vorfinanzierung der Schadensbeseitigung und die Kosten für einen Werkstattersatzwagen.

Direkt zum Urteil Az: 7 U 59/21 springen

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Schadensersatzforderung und Gutachten
Der Kläger hatte nach dem Unfall ein Schadensgutachten erstellen lassen, in dem Reparaturkosten von 8.091,76 € brutto und eine merkantile Wertminderung von 740,00 € festgestellt wurden. Daraufhin forderte er von der Beklagten einen Betrag von 8.479,59 €, der sich aus den Reparaturkosten, der Wertminderung, den Sachverständigenkosten und einer Auslagenpauschale zusammensetzte.
Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung
Da die Beklagte den Schaden nicht regulierte, nahm der Kläger seine Vollkaskoversicherung in Anspruch und ließ das Fahrzeug bei einer anderen Firma reparieren. Die Vollkaskoversicherung des Klägers enthielt einen Selbstbehalt von 500,00 €.
Werkstattersatzwagen und Erhöhung der Klageforderung
Der Kläger behauptete, er habe während der Reparaturzeit einen Werkstattersatzwagen in Anspruch genommen und hierdurch Kosten in Höhe von 4.550,35 € verursacht. Infolgedessen erhöhte er seine Zahlungsklage auf insgesamt 13.029,94 €.
Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck zurück. Der Kläger musste die Kosten der Berufung tragen, und das Urteil sowie das angefochtene Urteil wurden vorläufig vollstreckbar erklärt.
Fazit und Bedeutung für Betroffene
Dieses Urteil zeigt, dass im Falle eines Verkehrsunfalls mit Schadensersatzforderungen gegenüber Haftpflichtversicherungen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden müssen, insbesondere die Obliegenheit zur Vorfinanzierung der Schadensbeseitigung und die Kosten für einen Werkstattersatzwagen. Betroffene sollten sich daher b[…]


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