Löschungsberechtigung und Vertretungsmacht bei geschlossenen Handelsregistern
Im Kontext des Urteils des KG Berlin (Az.: 1 W 1347/20) vom 24.09.2020 stehen vor allem zwei zentrale Aspekte im Mittelpunkt der Diskussion: die Vertretungsbefugnis nach der Löschung einer Firma im Handelsregister und die Rechtsfolgen der Schließung eines Registerblatts. Im Folgenden wird der Inhalt und die Relevanz dieses Urteils näher betrachtet.
Der Fall dreht sich um die Bewilligung zur Löschung von Rechten im Grundbuch und deren Anforderungen an die Vertretungsmacht des Vertreters einer gelöschten Kommanditgesellschaft. Ein Notar hatte die Löschung eines Vorkaufsrechts beantragt, jedoch wurde das Grundbuchamt aufgrund fehlender Vertretungsmacht des Vertreters aufmerksam.
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Die Frage der Vertretungsmacht
Die Kommanditgesellschaft kann nicht selbst handeln und benötigt einen Vertreter. Es wird erwartet, dass der Nachweis der Vertretungsmacht des Vertreters dem Grundbuchamt in der Form gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 GBO nachgewiesen wird. Im konkreten Fall handelte es sich bei der Vertreterin um die Liquidatorin einer Kommanditgesellschaft, deren Firma bereits im Handelsregister gelöscht war.
Die Kontroverse dreht sich um den Punkt, ob die Liquidatorin nach der Löschung der Firma im Handelsregister noch vertretungsbefugt war. Denn laut Handelsregister sind sämtliche Seiten des Registerblatts durchgestrichen, was die Nachweisführung der Vertretungsbefugnis der Liquidatorin erschwert.
Deklaratorische Wirkung der Löschung
Es wird betont, dass die Löschung einer Firma im Handelsregister lediglich deklaratorisch wirkt. Dies bedeutet, dass wenn nach der Löschung im Handelsregister noch weiteres Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, die Liquidation eigentlich noch nicht beendet ist und die Firma trotz ihrer Löschung im Handelsregister fortbesteht. Aber auch hier bestand die Herausforderung, dass die Vertretungsbefugnis der Liquidatorin zum Zeitpunkt nach der Löschung im Handelsregister nicht nachgewiesen werden konnte.
Nachweis der Vertretungsbefugnis
Das Urteil macht deutlich, dass eine Befreiung von der Vorlage entsprechender Nachweise nicht möglich ist. Insbe[…]