Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Löschungsberechtigung mittels Handelsregister bei Registerblattschließung

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Löschungsberechtigung und Vertretungsmacht bei geschlossenen Handelsregistern
Im Kontext des Urteils des KG Berlin (Az.: 1 W 1347/20) vom 24.09.2020 stehen vor allem zwei zentrale Aspekte im Mittelpunkt der Diskussion: die Vertretungsbefugnis nach der Löschung einer Firma im Handelsregister und die Rechtsfolgen der Schließung eines Registerblatts. Im Folgenden wird der Inhalt und die Relevanz dieses Urteils näher betrachtet.

Der Fall dreht sich um die Bewilligung zur Löschung von Rechten im Grundbuch und deren Anforderungen an die Vertretungsmacht des Vertreters einer gelöschten Kommanditgesellschaft. Ein Notar hatte die Löschung eines Vorkaufsrechts beantragt, jedoch wurde das Grundbuchamt aufgrund fehlender Vertretungsmacht des Vertreters aufmerksam.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 W 1347/20  >>>

[toc]
Die Frage der Vertretungsmacht
Die Kommanditgesellschaft kann nicht selbst handeln und benötigt einen Vertreter. Es wird erwartet, dass der Nachweis der Vertretungsmacht des Vertreters dem Grundbuchamt in der Form gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 GBO nachgewiesen wird. Im konkreten Fall handelte es sich bei der Vertreterin um die Liquidatorin einer Kommanditgesellschaft, deren Firma bereits im Handelsregister gelöscht war.

Die Kontroverse dreht sich um den Punkt, ob die Liquidatorin nach der Löschung der Firma im Handelsregister noch vertretungsbefugt war. Denn laut Handelsregister sind sämtliche Seiten des Registerblatts durchgestrichen, was die Nachweisführung der Vertretungsbefugnis der Liquidatorin erschwert.
Deklaratorische Wirkung der Löschung
Es wird betont, dass die Löschung einer Firma im Handelsregister lediglich deklaratorisch wirkt. Dies bedeutet, dass wenn nach der Löschung im Handelsregister noch weiteres Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, die Liquidation eigentlich noch nicht beendet ist und die Firma trotz ihrer Löschung im Handelsregister fortbesteht. Aber auch hier bestand die Herausforderung, dass die Vertretungsbefugnis der Liquidatorin zum Zeitpunkt nach der Löschung im Handelsregister nicht nachgewiesen werden konnte.
Nachweis der Vertretungsbefugnis
Das Urteil macht deutlich, dass eine Befreiung von der Vorlage entsprechender Nachweise nicht möglich ist. Insbe[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv