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Bussgeld: Löschung der Punkte nach Entzug der Fahrerlaubnis

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Fahrerlaubnis entzogen – was passiert mit den Punkten?
Sehr viele Menschen leben getreu des alten Sprichworts, dass „einmal keinmal ist“. Für viele Situationen im Leben mag dieses Sprichwort Geltung haben, allerdings kann eine derartige Einstellung im Straßenverkehr durchaus gravierende Folgen nach sich ziehen. Wer als Autofahrer zu häufig sündigt, der wird die Quittung auf dem Punktekonto bei dem Verkehrszentralregister in Flensburg sehr schnell bekommen. Das Verkehrszentralregister ist sozusagen das Gewissen eines Autofahrers und dient zudem auch als Fahreignungsregister, welches für chronische Wiederholungstäter durchaus auch anderweitige Strafen wie beispielsweise den Entzug der Fahrerlaubnis kennt. Das sogenannte Flensburger Punktesystem wurde im Verlauf der Zeit seit seiner Einführung bereits reformiert, sodass Autofahrer heutzutage „nur“ noch acht Punkte ansammeln dürfen.

Viele Autofahrer leben in dem Irrglauben, dass lediglich die großen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie beispielsweise ein schuldhaft verursachter Verkehrsunfall gravierende Folgen für das Punktekonto nach sich ziehen können. Dies ist jedoch bei Weitem nicht korrekt, da auch die kleinen Ordnungswidrigkeiten schon derartige Folgen haben können!

(Symbolfoto: Von mattomedia KG/Shutterstock.com)

Für diejenigen Ordnungswidrigkeiten, durch welche

die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt wird
die autofahrende Person ein Bußgeld von minimal 60 Euro erhält

gibt es ebenfalls einen Punkt in dem Verkehrszentralregister. Hierbei gilt dann ebenfalls die Devise „einmal ist keinmal“ nicht, da sich Ordnungswidrigkeiten sehr schnell als schlechte Gewohnheit in das Leben der autofahrenden Person einschleichen können. Summieren sich die Ordnungswidrigkeiten, so folgen die Konsequenzen direkt auf dem Fuß.

Bei fünf angesammelten Punkten erhält die betroffene autofahrende Person zunächst erst einmal eine schriftliche Ermahnung. Bei sechs bzw. sieben Punkten folgt bereits eine schriftliche Verwarnung. Wenn die acht Punkte dann voll sind folgt in der Regel ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gibt die autofahrende betroffene Person den Führerschein ab. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird se[…]


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