Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Klage kann nachträglich zur Teilklage werden

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Komplexes Urteil in Teilklage verwandelt
Ein jüngstes Urteil wirft ein neues Licht auf die juristische Praxis, speziell im Bereich des Zivilrechts. Es handelt sich hierbei um den komplizierten Fall einer Klägerin, die gegen einen Rechtsanwalt klagt und während des Prozesses ihre Gesamtklage in eine Teilklage umwandelt. Die Hauptproblematik dieses Falles liegt in der Frage, ob eine solche Transformation von Gesamtklage in Teilklage möglich und rechtlich zulässig ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 145/21 >>>

[toc]
Umwandlung der Gesamtklage in Teilklage
Die Klägerin argumentiert gegen das erstinstanzliche Urteil, in dem die Klage abgewiesen wurde. Sie behauptet, dass der beklagte Anwalt nur auf der Grundlage eines einzigen Auftrags tätig wurde und somit nur ein Rückzahlungsanspruch besteht. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Teilklage vorliegt, wenn mehrere unabhängige Forderungen geltend gemacht werden. Eine solche Klage muss genau darlegen, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Forderungen verteilt.
Rolle der Einzelaufträge und Streitgegenstände
Das Gericht anerkannte die Ansprüche des beklagten Anwalts für seine unterschiedlichen Tätigkeiten als unabhängige Streitgegenstände und kam zu dem Schluss, dass sie auf unterschiedlichen Sachverhalten basieren und daher als separate Forderungen zu betrachten sind. Dies betraf eine Vielzahl von Tätigkeiten, darunter außergerichtliche und gerichtliche Aktivitäten in Bezug auf äußerst unterschiedliche Sachverhalte wie Erbscheinsverfahren, Verhandlungen über Steuerzahlungen, Mietstreitigkeiten und Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften und Banken, um nur einige zu nennen.
Interpretation des BGH-Urteils und die Auswirkung auf den aktuellen Fall
Das von der Klägerin zitierte BGH-Urteil vom 21. November 2017, das einen einheitlichen Schadensersatzanspruch aufgrund eines fehlerhaften Emissionsprospekts betraf, fand in diesem Zusammenhang keine Anwendung. Es behandelte die Frage, ob verschiedene Sachverhalte unterschiedliche Streitgegenstände darstellen und konnte daher auf die im aktuellen Fall gegebene Situation nicht übertragen werden.
Möglichkeit der nachträglichen Korrektur der Klage
Interessanterweise betont das Urteil, dass ein Mangel in der Klage durch eine nachträgliche Korrektur behoben werden kann. Dies könnte bis zum Ende der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz und sogar noch während des Revisionsverfahrens erfolg[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv