Fahrerlaubnisentziehung aufgehoben: Rechtswidrige Gutachtenanordnung im Fokus
Das Verwaltungsgericht Aachen hebt die Fahrerlaubnisentziehung aufgrund einer rechtswidrigen Gutachtenanordnung auf. Erfahren Sie mehr über den Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 3 L 806/20) und die ermessensfehlerhafte Entscheidung der Behörde.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 L 806/20 >>>
Klage erfolgreich: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Das Verwaltungsgericht Aachen entscheidet zugunsten des Antragstellers und ordnet die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung an. Lesen Sie, welche Gründe zu dieser Entscheidung führten.
Fehlerhafte Gutachtenanordnung und ihre Folgen
Die Gutachtenanordnung, die zur Fahrerlaubnisentziehung führte, erfüllte nicht die erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 2a Abs. 5 Satz 5 des Straßenverkehrsgesetzes. Erfahren Sie, welche Anforderungen die Anordnung nicht erfüllte und welche Konsequenzen dies hatte.
Neue Probezeit und schwere Zuwiderhandlung
Der Antragsteller befand sich nach Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis in einer neuen Probezeit. Durch einen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen, genauer gesagt einen Handyverstoß, beging er eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne des Gesetzes. Lesen Sie, welche Konsequenzen dies normalerweise nach sich zieht.
Abweichender Fall: Behördlicher Ermessensspielraum
In diesem Fall lagen besondere Umstände vor, die als atypisch angesehen werden können. Trotz der schwerwiegenden Zuwiderhandlung hatte die Behörde einen behördlichen Ermessensspielraum, von der Gutachtenanordnung abzusehen. Erfahren Sie mehr über die Argumentation des Gerichts in Bezug auf diese Ausnahmesituation.
Unterschiedliche Gründe zur Fahrerlaubnisentziehung
Das Gericht berücksichtigte die Tatsache, dass die Gründe für die Gutachtenanordnung sich von denjenigen unterschieden, die ursprünglich zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hatten. Erfahren Sie, welche Rolle dies bei der Entscheidung des Gerichts spielte.
Ermessensausübung und Grundrechtseingriff
Bei der Ermessensausübung der Behörde darf der Grundrechtseingriff, der mit der Gutachtenanordnung verbunden ist, nicht außer Acht gelassen werden. Das Gericht erläutert die Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs und seine Verhältnismäßigkeit in der Regel. Lesen Sie, welche Faktoren bei der Bewertung eine Rolle spielen.
Fazi[…]