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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gonarthrose als Berufskrankheit nach Nr. 21121 BKV – Voraussetzungen der Anerkennung

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Schmerzhafte Knie und die Frage der Berufskrankheit: Ein Fall von Gonarthrose
In einer intensiven Auseinandersetzung um das Leiden eines Arbeitnehmers hat ein umfangreicher Rechtsstreit die Bühne des deutschen Arbeitsrechts betreten. Der Arbeitnehmer argumentiert, dass seine unerträglichen Knieschmerzen, die ihm seit sieben Jahren jede Arbeit unmöglich machen, das Ergebnis von jahrzehntelangen, kniebelastenden Tätigkeiten sind. Sein Job bestand darin, Gerätekästen, Generatoren und Antriebe zu warten und zu reparieren, die größtenteils im unterflurigen Wagenbereich von der Seite aus angebracht waren. Dies führte dazu, dass er ständig in kniender Position, im Fersensitz oder in gehockter Haltung arbeiten musste.

Direkt zum Urteil Az.: L 2 U 10/18 springen.

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Die Belastung der Knie im Berufsleben
Er argumentiert, dass er erheblich mehr kniebelastende Tätigkeiten ausgeführt hat, als von der beklagten Partei angenommen wurde. In seiner Verteidigung verweist er auf eine kumulative Einwirkungsdauer von 13.000 Stunden in kniender oder vergleichbar kniebelastender Haltung. Die Beklagte, nach eingehender Prüfung, bestreitet diese Behauptung jedoch. Sie ist der Ansicht, dass die vom Kläger ausgeführten kniebelastenden Tätigkeiten, obwohl sie in der Gesamtbetrachtung die Belastung erheblich erhöht haben könnten, nicht die erforderliche Gesamtdauer erreicht haben.
Beweissammlung und -bewertung
Im Laufe des Verfahrens hat die Beklagte neue Untersuchungen zu den vom Kläger aufgeworfenen Fragen eingeleitet und Zeugenaussagen sowie technische Untersuchungen durchgeführt. Die Bewertung der Beweise durch die Beklagte, basierend auf Zeugenaussagen, Besichtigungen der Arbeitsplätze und den Ergebnissen der CUELA-Messungen, wurden vom Gericht unterstützt.
Einschätzung der Gonarthrose
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), nach der für die Feststellung einer Listen-Berufskrankheit mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, darunter ein sachlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Einwirkungen auf den Körper sowie eine durch diese Einwirkungen verursachte Krankheit. In diesem Fall ist die Krankheit eine Gonarthrose. Diese tritt auf, wenn eine kniebelastende Tätigkeit mit einer kumulativen Einwirkungsdauer von mindestens 13.000 Stunden während des Arbeitslebens und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht ausgeübt wird. Das Ger[…]


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