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Rechtsanwälte Kotz GbR

Notarkosten einen Grundstückskaufvertragsentwurf – Vollständigkeit des Entwurfs

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Eine juristische Auseinandersetzung um Notarkosten
In der Welt der Immobilien gibt es oft komplexe und verwirrende rechtliche Prozesse. Einer dieser Prozesse ist ein Fall, der vor dem LG Stendal (Az.: 23 OH 5/19) verhandelt wurde. Hier ging es um die Kostenrechnung eines Notars, die von den Antragstellern angefochten wurde.

Direkt zum Urteil Az: 23 OH 5/19 springen.

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Das Problem mit dem Familienstand
Der Kern dieses Falles liegt in der vorzeitigen Beendigung eines Beurkundungsverfahrens für einen Grundstückskaufvertrag. Der Antragsteller, der den Notar beauftragt hatte, machte auf Nachfrage des Notars keine hinreichend konkreten Angaben zu seinem Familienstand. Infolgedessen wurde in den Vertragsentwurf „ledig“ als Familienstand aufgenommen. Bei der späteren Verlesung des Vertragsentwurfs stellte sich heraus, dass der Antragsteller nicht ledig, sondern verheiratet war, was zu erheblichen juristischen Komplikationen führte.
Der ungeklärte Familienstand führt zur Aufhebung des Beurkundungstermins
Aufgrund des falschen Familienstands im Vertragsentwurf war die Gültigkeit des Vertrags nicht gewährleistet, da die Zustimmung der Ehefrau des Antragstellers fehlte. Dies führte dazu, dass der Notar den Beurkundungstermin aufhob und einen neuen Termin anbot, bei dem der korrigierte Vertragsentwurf präsentiert werden sollte. Zu diesem neuen Termin ist es allerdings nie gekommen, da die Antragsteller das Mandat mit dem Notar beendeten.
Streitpunkt Notarkosten
Der Streit entbrannte, als der Notar die Antragsteller zur Zahlung der Kosten für den vorzeitig beendeten Beurkundungsprozess aufforderte. Die Antragsteller wehrten sich gegen diese Kostenrechnung und brachten den Fall vor Gericht.
Das Urteil
Das LG Stendal entschied schließlich gegen die Antragsteller und wies den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Kostenrechnung zurück. Das Gericht entschied, dass der Notar im Recht war, die Kosten für den vorzeitig beendeten Beurkundungsprozess in Rechnung zu stellen.

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, korrekte und vollständige Informationen bei rechtlichen Prozessen zur Verfügung zu stellen. Falsche oder fehlende Informationen können zu erheblichen Verzögerungen, Kosten und juristischen Auseinandersetzungen führen.


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