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Dauerhafte Invalidität – Unfallversicherung

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Ein Unfall gehört zu den Ereignissen im Leben, die sich nun wirklich kein Mensch ernsthaft wünscht. Bekanntermaßen geht es im Leben jedoch nicht immer nach den Wünschen des Menschen, sodass Unfälle immer einkalkuliert werden müssen. Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass ein Unfall auch nicht immer glücklich oder glimpflich verläuft. Nicht selten ist es so, dass der Mensch erheblich unter den gesundheitlichen Auswirkungen eines Unfalls zu leiden hat. Mitunter können diese Folgen sogar so schlimm sein, dass eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt. Diese dauerhafte Invalidität beeinflusst dabei jedoch nicht nur die Gesundheit des Menschen, auch wirtschaftlich ist sie deutlich spürbar. Es kommt nur zu häufig vor, dass der Mensch aufgrund der dauerhaften Invalidität nicht mehr in der Lage ist, seiner Erwerbstätigkeit weiter nachzugehen. Dementsprechend fällt dann auch das Erwerbseinkommen weg, sodass zusätzlich zu dem gesundheitlichen Leiden auch noch die finanziellen Sorgen hinzukommen. Ist eine private Unfallversicherung vorhanden, so kann dies ein wahrer Segen sein. Es gibt jedoch im Hinblick auf die private Unfallversicherung einige Dinge, die beachtet werden wollen.

Eine private Unfallversicherung tritt nur dann in Kraft, wenn bei der betroffenen Person ein bleibender irreparabler Gesundheitsschaden vorliegt. Überdies muss dieser gesundheitliche Schaden seine Ursache in einem Unfall haben. Unterschieden werden muss dabei jedoch zwischen krankheitsbedingten Folgen sowie den unfallbedingten Folgen. Fristen gibt es ebenfalls zu beachten.

Im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung ist auch noch wichtig, dass bei Weitem nicht alle Folgen des Unfalls mitversichert sind und dass gewisse Grundbedingungen ebenfalls erfüllt sein müssen.

Symbolfoto: Von Andrey_Popov/Shutterstock.com
Die Grundbedingungen für die Leistung der Versicherung
Die wichtigste Grundbedingung für die Leistung der Versicherung ist, dass eine Invalidität vorliegt. Als Invalidität wird rechtlich betrachtet die dauerhafte körperliche oder auch gesundheitliche Beeinträchtigung angesehen, welche eine Fortführung der Erwerbstätigkeit der versicherten Person unmöglich werden lässt. Eine weitere Grundbedingung für di[…]


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