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Unfallversicherung – Eintritt der Invalidität innerhalb eines Jahres nach Unfall

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OLG Celle beurteilt Streit um Invaliditätsentschädigung
In einem kürzlich geführten Berufungsverfahren kam der Oberlandesgerichtshof (OLG) Celle zu einer wichtigen Entscheidung im Versicherungsrecht. Ein Versicherungsnehmer hatte den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gestellt, welcher jedoch abgewiesen wurde. Das Herz des Streits lag in der Frage, ob der Kläger einen weitergehenden Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung hatte. Dies war jedoch in den Augen des Gerichts offensichtlich unbegründet.

Direkt zum Urteil Az: 8 U 13/21 springen.

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Untersuchung des Berufungsantrags
Zentral war die Forderung des Klägers, dass seine psychische Erkrankung bei der Erstbemessung der Beklagten in deren Schreiben vom 19. Dezember 2014 nicht berücksichtigt worden war. Er begehrte daher eine Abänderung dieses Leistungsbescheids. Darüber hinaus verlangte er eine Neubemessung seiner unfallbedingten Hörminderung mit Tinnitus.
Zwei Wege der Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen
Generell stehen einem Versicherungsnehmer in der Unfallversicherung zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Invaliditätsansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Er kann einerseits die Erstfeststellung seiner Invalidität anfechten und versuchen, eine aus seiner Sicht unzutreffende Erstfeststellung durch den Versicherer im Klageweg zu ändern. Alternativ kann der Versicherungsnehmer eine Neubemessung einer bereits anerkannten Invalidität verlangen, vorausgesetzt, es hat sich eine Veränderung im Gesundheitszustand ergeben.
Argumentation des Klägers
Der Kläger im vorliegenden Fall machte geltend, dass ein zusätzlicher, bei der Erstbemessung nicht berücksichtigter Dauerschaden in Form einer psychischen Erkrankung vorliege. Nach Auffassung des Gerichts bedeutete dies, dass der Kläger die Erstbemessung der Beklagten angriff. Er betonte auch, dass die Invaliditätsleistung, die ihm für seine Hörminderung mit Tinnitus zugesprochen wurde, nicht einer Invalidität von nur 19,8 % entsprochen hätte.
OLG Celles Bewertung der Klage
Nach der Auslegung des OLG Celle kann ein von der Versicherung im Rahmen der Erstbemessung nicht berücksichtigter Dauerschaden nicht Gegenstand der Neubemessung sein. Daher griff der Kläger laut Gericht sowohl im Hinblick auf seine psychische Erkrankung als auch auf seine Hörminderung mit Tinnit[…]


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