Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schmerzensgeld bei Unterschenkelamputation

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Verkehrsunfall führt zu Teilverantwortung und hohem Schadensersatz
Ein tragisches Ereignis verändert das Leben eines jungen Mannes, geboren am 07.08.1995, maßgeblich. Der Verkehrsunfall, der am 27.08.2015 stattfand, wurde von K., einem Versicherungsnehmer der Beklagten, verursacht. Die Folge: schwere Verletzungen, die den Kläger für immer prägen. Sein linker Vor- und Mittelfuß werden traumatisch amputiert, tiefe Risswunden öffnen Bursa und Kniegelenk und der linke Unterschenkel wird schließlich unterhalb des Knies entfernt. Auf diese Weise wird ein junger Mann zur tragischen Figur in einem weitreichenden juristischen Auseinandersetzungsprozess.

Direkt zum Urteil Az: 24 U 1682/20 springen.

[toc]
Kampf um gerechten Schadensersatz
Die Beklagte, eine Versicherung, und der Kläger befinden sich in einem Ringen um den gerechten Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es steht unstrittig fest, dass die Beklagte zu 100 % für den unfallbedingten Schaden aufkommen muss. Aber wie hoch soll dieser Betrag sein und inwiefern trägt der Kläger eine Mitverantwortung?
Das Teilen der Gerichtskosten
Das Urteil des OLG München vom 04.03.2021 modifiziert das vorangegangene Urteil des Landgerichts Augsburg vom 09.03.2020. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Aufteilung der Kosten des Rechtsstreits. In der ersten Instanz tragen die Beklagte 66 % und der Kläger 34 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden hingegen gegeneinander aufgehoben.
Die Folgen der Körperverletzung und finanzielle Kompensation
Die körperlichen Verletzungen des Klägers sind massiv. Nach einer Reihe von Operationen bleibt ihm ein Leben mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen. Ein erheblicher Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch entsteht. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 55.525,00 € nebst Zinsen sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 809,20 € zu zahlen.
Feststellung zukünftiger Verpflichtungen
Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die Beklagte dem Kläger sämtliche weitere materielle und unvorhersehbare immaterielle Schäden ersetzen muss, die aus dem Verkehrsunfall resultieren. Hierunter fallen Schäden, die nicht vorhersehbar waren und über den bereits zugesprochenen Betrag hinausgehen. Allerdings müssen diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Abschluss des Fa[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv