Verkehrsunfall führt zu Teilverantwortung und hohem Schadensersatz
Ein tragisches Ereignis verändert das Leben eines jungen Mannes, geboren am 07.08.1995, maßgeblich. Der Verkehrsunfall, der am 27.08.2015 stattfand, wurde von K., einem Versicherungsnehmer der Beklagten, verursacht. Die Folge: schwere Verletzungen, die den Kläger für immer prägen. Sein linker Vor- und Mittelfuß werden traumatisch amputiert, tiefe Risswunden öffnen Bursa und Kniegelenk und der linke Unterschenkel wird schließlich unterhalb des Knies entfernt. Auf diese Weise wird ein junger Mann zur tragischen Figur in einem weitreichenden juristischen Auseinandersetzungsprozess.
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Kampf um gerechten Schadensersatz
Die Beklagte, eine Versicherung, und der Kläger befinden sich in einem Ringen um den gerechten Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es steht unstrittig fest, dass die Beklagte zu 100 % für den unfallbedingten Schaden aufkommen muss. Aber wie hoch soll dieser Betrag sein und inwiefern trägt der Kläger eine Mitverantwortung?
Das Teilen der Gerichtskosten
Das Urteil des OLG München vom 04.03.2021 modifiziert das vorangegangene Urteil des Landgerichts Augsburg vom 09.03.2020. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Aufteilung der Kosten des Rechtsstreits. In der ersten Instanz tragen die Beklagte 66 % und der Kläger 34 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden hingegen gegeneinander aufgehoben.
Die Folgen der Körperverletzung und finanzielle Kompensation
Die körperlichen Verletzungen des Klägers sind massiv. Nach einer Reihe von Operationen bleibt ihm ein Leben mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen. Ein erheblicher Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch entsteht. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 55.525,00 € nebst Zinsen sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 809,20 € zu zahlen.
Feststellung zukünftiger Verpflichtungen
Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die Beklagte dem Kläger sämtliche weitere materielle und unvorhersehbare immaterielle Schäden ersetzen muss, die aus dem Verkehrsunfall resultieren. Hierunter fallen Schäden, die nicht vorhersehbar waren und über den bereits zugesprochenen Betrag hinausgehen. Allerdings müssen diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Abschluss des Fa[…]