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Fahrerlaubnisentziehung nach Umtausch in ausländischen Führerschein

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Entzug der Fahrerlaubnis nach Umtausch in ausländischen Führerschein
In einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg wurde die Frage behandelt, ob die Fahrerlaubnisentziehung wirksam ist, wenn ein früherer Inhaber eines deutschen Führerscheins mittlerweile im Besitz eines ausländischen Führerscheins – hier ein griechischer Führerschein – ist. Der Fall dreht sich um verschiedene Verkehrsverstöße, die zu einer erforderlichen Punktezahl führten, die wiederum zur Entscheidung der Fahrerlaubnisentziehung führte.

Direkt zum Urteil Az: 12 ME 25/21 springen.

Deutsche Fahrerlaubnis bleibt trotz Umtausch erhalten
Das Gericht stellt fest, dass die deutsche Fahrerlaubnis auch nach dem Umtausch in einen ausländischen Führerschein grundsätzlich nicht erlischt. Dies wird durch § 30a Abs. 1 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) deutlich. Die Richtlinie 2006/126/EG, die den Umtausch nationaler Führerscheine innerhalb der EU regelt, unterscheidet nicht zwischen Fahrerlaubnis als Fahrberechtigung und Führerschein als Nachweisdokument. Vielmehr ist der jeweilige Sinngehalt einzelfallbezogen zu ermitteln.
Entziehung der Fahrerlaubnis trotz ausländischem Führerschein möglich
Das OVG Lüneburg bestätigte die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis, auch wenn der Betroffene im Besitz eines griechischen Führerscheins war. Die erforderliche Punktezahl ergab sich aus verschiedenen Verkehrsverstößen, die sowohl vor als auch nach dem Umtausch des Führerscheins begangen wurden. Die Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis war in diesem Fall nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erforderlich.
Keine unmittelbaren Folgen für bestehende Fahrerlaubnis
Die Tatsache, dass dem Antragsgegner der Fortbestand der deutschen Fahrerlaubnis nicht bewusst war, hat für die Rechtmäßigkeit der Entziehung keine unmittelbaren Folgen. Da der Betroffene die erforderliche Punktezahl überschritt, wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG unabhängig von dem Vorliegen eines ausländischen Führerscheins angeordnet.
Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldandrohung
Gegen die Rechtmäßigkeit der Androhung des Zwangsgeldes hat der Antragsteller keine Einwände vorgebracht. Das Gericht sieht in diesem Zusammenhang ebenfalls keine Bedenken.
Fazit: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Umtausch in ausländischen Führerschein möglich
Das OVG Lüneburg […]


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