Ablehnung von Erzwingungshaft ohne Beitreibungsversuch: Das bemerkenswerte Vorgehen einer Behörde
Ein faszinierender Fall um ein Bußgeldverfahren wurde am Amtsgericht Bad Saulgau unter dem Aktenzeichen 1 OWi 75/21 verhandelt. Es wurde die Forderung einer Behörde gegenüber einer Person abgelehnt, die in einer Bußgeldangelegenheit verwickelt war. Das wesentliche Thema hierbei ist der Versuch der Behörde, eine Erzwingungshaft anzuordnen, ohne vorherige Beitreibungsversuche unternommen zu haben. Ein solches Vorgehen wirft wesentliche Fragen zur korrekten Vorgehensweise in der Vollstreckung rechtskräftig festgesetzter Bußgelder auf und lenkt die Aufmerksamkeit auf die sorgfältige Prüfung solcher Fälle durch die Gerichte.
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Wiederholtes Versäumnis zur ordnungsgemäßen Beitreibung
Interessanterweise hat diese Behörde bereits in der Vergangenheit durch eine merkwürdige Vorgehensweise auf sich aufmerksam gemacht. Sie hat seit Juni 2020 in insgesamt 33 Fällen Anträge auf Anordnung der Erzwingungshaft gestellt, jedoch ohne sichtbare Beitreibungsversuche gegen die jeweiligen Betroffenen. Das Gericht hat alle diese Anträge abgelehnt, da die Behörde in keinem Fall einen zufriedenstellenden Beitreibungsversuch nachweisen konnte. Darüber hinaus hat die Behörde auch nicht argumentiert, dass in diesen Fällen ausnahmsweise auf einen Beitreibungsversuch verzichtet werden könnte.
Unangemessenes Verhalten trotz wiederholter Klärungsversuche
Trotz klarer Hinweise des Gerichts in Form von formlosen Bescheiden und erläuternden Gesprächen hat die Behörde ihre Vorgehensweise nicht angepasst. Sie hat weiterhin Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft gestellt, ohne vorherige Beitreibungsversuche nachzuweisen oder überzeugende Argumente für das Fehlen solcher Versuche vorzubringen. Selbst im aktuellen Fall hat die Behörde so verfahren, als ob sie die Anweisungen des Gerichts ignoriert hätte.
Die endgültige Ablehnung und ihre Konsequenzen
Aufgrund dieses wiederholten und unveränderten Verhaltens hat das Gericht den Antrag der Behörde auf Anordnung von Erzwingungshaft nun endgültig mittels förmlichen Beschluss abgelehnt. Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Durchführung von Beitreibungsversuchen bei der Vollstreckung von rechtskräftig festgesetzten Bußgeldern und wirft ein Schlaglicht auf das sorgfält[…]