Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verjährung und Verwirkung von Testamentsvollstreckervergütung

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein Erbstreit um die Vergütung eines Testamentsvollstreckers, der über 25 Jahre deutsche Immobilien eines US-Nachlasses verwaltete, landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die Erben des Testamentsvollstreckers forderten nachträglich Verwaltungsgebühren in Höhe von rund 86.700 Euro, doch das Gericht sprach ihnen lediglich 15.527,92 Euro zu, da die meisten Ansprüche verjährt oder verwirkt waren.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Datum: 23.04.2024
Aktenzeichen: 10 U 191/22
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht, Testamentsvollstreckervergütung

Beteiligte Parteien:

Kläger: Erben von X, dem ursprünglichen Testamentsvollstrecker. Sie fordern Testamentsvollstreckervergütung in Höhe von 77.264,95 €.
Beklagte zu 1: Vorerbin, wohnhaft in den USA, soll die Testamentsvollstreckervergütung zahlen.
Beklagter zu 2: Ersatztestamentsvollstrecker, soll die Zwangsvollstreckung der Erbansprüche in Deutschland dulden.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der ursprüngliche Testamentsvollstrecker (X) hatte eine Grundvergütung für seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker des deutschen Nachlasses nach US-Erblasser Y beansprucht und erhalten. Er verstarb, und seine Erben verlangen nun weitere Vergütungen für jährliche Verwaltungstätigkeiten von der Vorerbin (Beklagte zu 1).
Kern des Rechtsstreits: Es wurde darüber gestritten, ob die jährliche Verwaltungsvergütung erst nach Beendigung der Testamentsvollstreckung fällig wird und ob die Ansprüche bereits verjährt oder verwirkt sind.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beklagte zu 1 muss 15.527,92 € nebst Zinsen an die Kläger zahlen. Der Beklagt[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv