Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Versicherungsprobleme bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Versicherungsprobleme bei Verkehrsunfällen
unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss:
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen nach einem Verkehrsunfall unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss kann es auch erhebliche Probleme mit dem bestehenden Versicherungsschutz geben. Hinsichtlich der Leistungseinschränkungen der Versicherungen ist zu beachten, dass es eine Änderung bei dem Versicherungsvertragsgesetz (= VVG) geben hat. Das neue VVG gilt uneingeschränkt für Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2008 geschlossen wurden. Für bestehende Altverträge, die vor dem 01.01.2008 bestanden haben, gilt das neue VVG bei Schadensfällen ab dem 01.01.2009.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Für Schadensfälle bis zum 31.12.2008 ist bei Altverträgen (die vor dem 01.01.2008 geschlossen wurden) ein Regress der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5.000,00 Euro möglich (je nach Vertragsbedingungen). Der Versicherungsnehmer haftet, wenn er selbst gefahren ist, oder wenn er eine mitversicherte Person (Fahrer) trotz Kenntnis von deren Alkoholkonsum hat fahren lassen. Für Schadensfälle ab dem 01.01.2008 bei Neuverträgen mindert sich die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers bzw. Fahrers. Hierbei ist zwischen leicht fahrlässigen, grob fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen des Versicherungsnehmers bzw. Fahrers zu unterscheiden. Bei leichter Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person (Fahrer) muss die Versicherung in voller Höhe leisten.
Bei grober Fahrlässigkeit mindert sich die Versicherungsleistung entsprechend dem Verschulden des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Person (Fahrer). Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. Bei vorsätzlichen Handlungen des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Person (Fahrer) ist die Versicherung vollständig leistungsfrei. Kaskoversicherung (Teil- und Vollkaskoversicherung): Die Versicherung ist von der Leistung befreit, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (z.B. bei Fahrten mit absoluter Fahruntüchtigkeit – bei Kraftfahrzeugführern ab 1,1 Promille). Bei Fahrten unter 1,1 Promille muss die Versicherung für eine Leistungsfreiheit den Nachweis erbringen, dass ein alk[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv