Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigentumsvermutung bei aus Ehegatten- in Fremdbesitz gelangte bewegliche Sachen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Eine wertvolle Goldsammlung: Sie wurde heimlich im Garten vergraben, um sie vor Gläubigern zu schützen. Doch das Gold wurde entdeckt und soll nun gepfändet werden. Vor Gericht kämpft eine Ehefrau erbittert darum, dass der Schatz ihr gehört – und nicht ihrem verschuldeten Mann. Ein seltener Fall um verborgenes Vermögen und Eigentumsstreit in der Familie. Zum vorliegenden Urteil Az.: IX ZR 238/91 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: BGH
  • Datum: 14.01.1993
  • Aktenzeichen: IX ZR 238/91
  • Verfahrensart: Revision
  • Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckung, Eigentum, Besitzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ehefrau des Schuldners, die behauptet, Alleineigentümerin der Goldsammlung zu sein und die Zwangsvollstreckung verhindern will.
  • Beklagte: Ein Verein, der als Gläubiger des Ehemanns der Klägerin die Zwangsvollstreckung in die Goldsammlung betreibt.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Es ging um eine Goldsammlung, die bei einem Freund der Eheleute beschlagnahmt wurde. Die Ehefrau (Klägerin) behauptet, die Sammlung gehöre ihr, während der Gläubiger ihres Ehemanns (Beklagter) versucht, in die Sammlung zu vollstrecken.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, wem Eigentümer der Goldsammlung ist. Dabei ging es um die Anwendung von Gesetzen, die regeln, wem Sachen im Besitz von Eheleuten oder Dritten gehören, insbesondere bei vor der Ehe erworbenen oder geerbten Gegenständen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hob das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts auf. Die Sache wurde an das Oberlandesgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
  • Begründung: Der BGH sah Fehler in der rechtlichen Würdigung durch das Oberlandesgericht. Es wurden unter anderem gesetzliche Eigentumsvermutungen falsch angewendet und die Beweise nicht richtig gewürdigt.
  • Folgen: Das Oberlandesgericht muss den Fall nun erneut prüfen. Dabei hat es die rechtlichen Vorgaben des BGH zu beachten und die Beweise neu zu bewerten.

Der Fall vor Gericht


BGH-Urteil: Pfändung einer Goldsammlung trotz Eigentumsanspruch der Ehefrau – § 1362 BGB vs. § 1006 BGB im Fokus

Im Mittelpunkt dieses Falles stand eine umfangreiche Goldsammlung, bestehend aus Barren und Münzen verschiedener Prägungen wie Krügerrand, Victoria und Elizabeth II. Der Ehemann der Klägerin, ein ehemaliger leitender Verwaltungsdirektor eines Kreiskrankenhauses, das von einem Verein getragen wird, wurde wegen Untreue zum Nachteil seines Arbeitgebers und Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Eheleute waren seit 1953 verheiratet. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Ehemann geriet auch die Goldsammlung ins Visier der Behörden. Es bestand der Verdacht, sie könnte mit den veruntreuten Geldern angeschafft worden sein. Zu Beginn des Strafverfahrens hatte die Ehefrau die Sammlung, die zuvor in einem Bankschließfach lagerte, einem Freund der Familie übergeben. Dieser sollte die Goldstücke auf seinem Grundstück vergraben, um sie vor dem Zugriff der Ermittlungsbehörden zu schützen. Später wurde die strafrechtliche Beschlagnahme der Sammlung zwar wieder aufgehoben, doch der Ärger für die Ehefrau war damit nicht vorbei. Der geschädigte Verein, nun Gläubiger des verurteilten Ehemannes, ließ dessen angebliche Ansprüche auf Herausgabe der Goldsammlung gegen den Freund sowie dessen Ehefrau pfänden und sich zur Einziehung überweisen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv