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Verkehrsunfall -Einbiegen in Kreuzung aus T-Einmündung

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Verwicklungen in einer Kreuzungs-Kollision: Ein juristischer Blick auf Haftungsquoten
In einer komplexen Kollision auf einer Kreuzung wurde die Haftungsfrage erneut in Frage gestellt, als ein Autofahrer sich weigerte, die volle Verantwortung für den Vorfall zu übernehmen. Ein komplizierter Fall, der vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde, und der die wichtige Frage aufwirft, wie Geschwindigkeit und Haftung bei Verkehrsunfällen ermittelt und zugeordnet werden.

Direkt zum Urteil Az: 302 S 21/20 springen.

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Geschwindigkeitsbemessung: Der Schlüssel zum Urteil?
Das Landgericht Hamburg war mit der Berufung eines Klägers konfrontiert, der sich gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg wandte, das feststellte, dass er keinen weiteren Anspruch gegen die Beklagte aus dem Verkehrsunfall am 17.05.2019 hatte. Die zentrale Debatte drehte sich um die Geschwindigkeit des beklagten Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls. Der Kläger argumentierte, dass eine erhöhte Geschwindigkeit des Beklagtenfahrzeugs berücksichtigt werden sollte, die das Gericht jedoch ablehnte.
Ein Sachverständiger als neutrale Instanz
Das Gericht berief sich hauptsächlich auf das Gutachten eines Sachverständigen, Dipl.-Ing. S1, der nicht feststellen konnte, dass das Beklagtenfahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Der Sachverständige konnte nicht schlüssig nachweisen, dass das Fahrzeug mehr als 40 km/h gefahren sei, aber auch nicht, dass es weniger als 30 km/h gefahren sei. Dies bestärkte die Position des Gerichts, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausreichend belegt war und daher nicht in die Haftungsabwägung miteinbezogen wurde.
Rückweisung der Berufung: Keine Aussicht auf Erfolg?
Aufgrund der vorliegenden Beweise und Argumente war das Gericht der Auffassung, dass die Berufung des Klägers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Geschwindigkeitskontroverse war das Herzstück des Falles, und ohne schlüssige Beweise war die Argumentation des Klägers unwirksam. Trotz der Behauptungen des Klägers über die überhöhte Geschwindigkeit des beklagten Fahrzeugs sah das Gericht keine Grundlage für eine Erhöhung der Haftungsquote über die bereits regulierten 80 % hinaus.

Insgesamt zeigt dieser Fall die Wichtigkeit der genauen Geschwindigkeitsbemessung bei Verkehrsunfällen und wie sie sich auf die Zuweisung der Haftungsquote auswirken kann. Ohne eindeutige Bew[…]


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