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Ablehnung der Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit

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Die Fallstricke der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Eine komplexe Frage rund um die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit führt zur Auseinandersetzung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Das Kernproblem des Falls kreist um die Klägerin, eine leitende Angestellte und Mutter, die während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollte. Ihr Arbeitgeber lehnte diesen Antrag jedoch ab. Die Angelegenheit wirft dabei Fragen zur Rechtslage, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur gerechten Verteilung von Arbeitsstunden auf.

Direkt zum Urteil Az: 7 Sa 1341/16 springen.

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Berufliche Laufbahn und Antrag auf Elternzeit
Die Klägerin, ausgebildete Diplom-Kauffrau und Inhaberin eines Master of Business Administration (MBA), ist seit September 2010 als Abteilungsleiterin für den beklagten Arbeitgeber tätig. Sie leitete die Abteilung Multi-Channel Konzeption/Verkaufsförderung und hatte vier Mitarbeiterinnen unter sich. Im März 2014 beantragte sie Elternzeit für ein Jahr und gab gleichzeitig an, danach eine Teilzeitbeschäftigung mit 30 Wochenstunden anzustreben.
Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit
Diesem Wunsch wurde seitens des Arbeitgebers nicht entsprochen. Der Antrag auf Teilzeitbeschäftigung wurde mit der Begründung betriebsbedingter Gründe abgelehnt. Die Klägerin beantragte erneut eine Teilzeitbeschäftigung ab März 2015, die wiederum vom Arbeitgeber abgelehnt wurde.
Der Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht
Die Klägerin entschied sich daraufhin, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie verlangte die Feststellung, dass ihr eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit zustand, sowie aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs Arbeitsentgelt.
Schlüsselentscheidung des Landesarbeitsgerichts
Das Hessische Landesarbeitsgericht urteilte zugunsten der Klägerin. Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet gewesen wäre, der Klägerin eine Teilzeitbeschäftigung während ihrer Elternzeit zu ermöglichen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, wobei die Entscheidung über die Kosten dem Schlussurteil vorbehalten bleibt.

Der Fall beleuchtet die Spannungsfelder von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeitgeberinteressen und Arbeitnehmerrechten und verdeutlicht, wie komplex die juristischen Fragen rund um die Teilzeitarbeit während der Elternzeit sein können.

Das vorliegende Urteil
Hessisches Landesarbe[…]


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