Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Das Vergaberecht für Bauleistungen ist eine Thematik, mit welcher ein Normalbürger kaum merklich direkt in Kontakt kommen wird. Obgleich die Realisierung der öffentlichen Bauprojekte mit Steuergeldern realisiert wird und so gesehen durch die Steuerpflicht den Normalbürger zumindest indirekt betrifft, hat kaum ein Normalbürger Ahnung von dem Vergaberecht für Bauleistungen. Es mag zwar durchaus denkbar sein, dass der Normalbürger berufsbedingt mit dem Vergaberecht für Bauleistungen in Kontakt kommt, der Regelfall ist dies jedoch nicht. Das Wissen darüber ist dennoch überaus interessant und erklärt auch so manche Vorgehensweise von Gemeinden oder Kommunen, die Baumaßnahmen der öffentlichen Hand durchführen lassen.
Als Normalbürger steht natürlich auch der Weg offen, Aufträge für Baumaßnahmen unter dem Dach der VOB/A zu vergeben und diese Baumaßnahmen dementsprechend den Regularien der VOB/A unterzuordnen. Da jedoch diese Regelungen sehr streng sind, hat diese Vorgehensweise für private Baumaßnahmen in der gängigen Praxis fast niemals einen Sinn. Anders als bei einem Normalbürger jedoch kann sich die sogenannte öffentliche Hand in Form von Gemeinden oder Landkreisen bzw. Bezirken und Länger sowie auch der Bund, ob die Vergabe von öffentlichen Baumaßnahmen unter dem Dach der VOB/A durchgeführt werden sollen oder nicht. Dies bedeutet, dass eine öffentliche Vergabe auf der Grundlage der Vorschriften von dem Vergaberecht für Bauleistungen in jedem Fall erfolgen muss. In diesem Zusammenhang muss auch zwingend das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, kurz GWB, genannt werden.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Kurz: VOB) regelt das Vergabeverfahren bei Bauleistungen und die folgende Auftragsausführung. Symbolfoto: snowing/BigstockDas GWB sieht vor, dass durch eine öffentliche und transparente Vergab[…]