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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeld wegen Schlag ins Gesicht

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Streit eskaliert: Körperliche Auseinandersetzung und daraus resultierende Konsequenzen
In der Welt der Arbeitsgerichtsbarkeit sind es oft die menschlichen Geschichten hinter den Fällen, die das meiste Interesse wecken. Hier präsentieren wir einen solchen Fall, in dem eine unschöne körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Personen, die sowohl geschäftlich als auch privat miteinander verbunden waren, zu rechtlichen Folgen geführt hat. Das Kernproblem dieser Angelegenheit liegt im Überschneiden privater und beruflicher Beziehungen und wie sich ein persönlicher Streit auf das Arbeitsverhältnis auswirken kann.

Eine weibliche Reinigungskraft, angestellt in einem Unternehmen für Bodenbeschichtung, stand in einer persönlichen Beziehung zu ihrem Arbeitgeber und wohnte auch in dessen Privatwohnung. Sie war sowohl für die Reinigung des Geschäftshauses als auch für die des Privathauses des Geschäftsführers verantwortlich. Eine Auseinandersetzung zwischen den beiden eskalierte schließlich zu einer physischen Auseinandersetzung, die dazu führte, dass die Angestellte in die Notaufnahme musste. Im Anschluss an diese Ereignisse wurde die Frau von ihrer Arbeitsstelle entlassen, wobei die Firma angab, sie habe beschlossen, die Reinigungsdienstleistungen auszulagern und fremd zu vergeben.

Direkt zum Urteil Az: 5 Sa 111/21 springen.

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Ungeklärte Details der Auseinandersetzung
Die genauen Umstände der körperlichen Auseinandersetzung sind unklar, wobei die Beteiligten unterschiedliche Versionen der Ereignisse schildern. Während die Klägerin behauptete, der Beklagte habe sie am Hals gewürgt und ihr ins Gesicht geschlagen, stellte der Beklagte dar, er habe sich nur gegen mehrfache Schläge der Klägerin auf sein Ohr gewehrt und sie dabei „bei der Abwehr mit der linken Hand (Rückhand) ins Gesicht“ geschlagen.
Medizinische Folgen der Auseinandersetzung
Die medizinischen Auswirkungen des Vorfalls waren nicht zu vernachlässigen. Die Klägerin wurde mit einer Gesichtsprellung und einer Trommelfellverletzung in die Notaufnahme eingeliefert. Eine Untersuchung durch einen HNO-Arzt am nächsten Tag ergab, dass die Frau eine durch den Schlag verursachte Trommelfellperforation erlitten hatte, die einer Schienung bedurfte.
Jobverlust im Anschluss an die Auseinandersetzung
Nur wenige Tage nach dem Vorfall wurde die Klägerin von ihrer Arbeit entlassen. Die Firma erklärte, sie habe sich dazu entschlossen, die Reinigungsarbeiten auszulagern und fremd zu[…]


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