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Bürgenhaftung – Wegfall bei Ersetzung der Hauptforderung

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Bürgschaftsvertrag und Darlehen: Die Fallstricke im Automobilhandel
In einer jüngsten Auseinandersetzung vor dem Landgericht Aachen (Az.: 12 O 89/21) drehte sich alles um die Fragen der Bürgenhaftung und die möglichen Fallstricke eines Bürgschaftsvertrags. Im Zentrum des Streits stand die Verpflichtung der Beklagten aus einem Bürgschaftsvertrag, der zwischen einem Kläger – einem Automobilhändler – und einer insolventen Firma, vertreten durch die Beklagten, geschlossen wurde.

Der Automobilhändler hatte der Firma, die im Bereich Motorsport tätig war, ein Darlehen in Höhe von 200.000 EUR gewährt. Die Rückzahlung dieses Darlehens wurde durch eine persönliche Bürgschaft der Beklagten besichert. Nach dem Ausfall der Darlehensnehmerin durch Insolvenz, richtete sich der Kläger an die Bürgen, um sein Geld zurückzuerhalten. Er warf den Beklagten vor, ihn über ihre wirtschaftliche Lage und die Zahlungsunfähigkeit der Firma getäuscht zu haben. Das Kernproblem hierbei war, ob die von der Firma an den Kläger geleisteten Zahlungen auf das Darlehen oder auf Überschüsse eines Investitionsprojekts zurückzuführen waren.

Direkt zum Urteil Az: 12 O 89/21 springen.

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Die Rolle der persönlichen Bürgschaft im Darlehensvertrag
Die Rückzahlung des Darlehens war durch eine persönliche Bürgschaft von zwei Personen – den Beklagten in diesem Fall – besichert. Dieser Sicherheitsmechanismus ist ein verbreiteter Bestandteil in Verträgen, wenn eine gewisse Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers besteht. In der Praxis bedeutet dies, dass die Bürgen für die Rückzahlung des Darlehens aufkommen müssen, wenn der eigentliche Schuldner ausfällt. In diesem Fall führte die Insolvenz der Firma dazu, dass der Kläger versuchte, seine Forderungen von den Bürgen einzutreiben.
Täuschungsvorwurf und die wirtschaftliche Lage der Firma
Der Kläger behauptete, die Beklagten hätten ihn über die wirtschaftliche Lage der Firma und deren drohende Zahlungsunfähigkeit getäuscht. Solche Anschuldigungen werfen ein Licht auf die oftmals komplexe und undurchsichtige Natur von Geschäftstransaktionen und den damit verbundenen Risiken. Ob der Täuschungsvorwurf zutrifft, hängt von einer gründlichen Untersuchung der Sachlage und den Beweisen ab, die beide Parteien vorlegen können.
Zahlungen und die Frage der Zuordnung
Die entscheidende Frage in diesem Rech[…]


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