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Fristlose Arbeitnehmerkündigung – Erstattung von Detektivkosten

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Kündigung nach unerlaubter Pause: Arbeitsgericht urteilt zugunsten des Klägers
Ein 58-jähriger Arbeiter, der seit 1992 bei der Stadt A und später bei der Beklagten beschäftigt war und im Bereich Straßenreinigung tätig ist, klagte gegen seine Kündigung, die ihm am 10.08.2021 zugegangen ist. Der Kläger ist ordentlich unkündbar nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA). Der Fall dreht sich um die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und die Erstattung von Detektivkosten.

Direkt zum Urteil Az: 5 Ca 1495/21 springen.

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Detektiveinsatz nach Hinweis auf unbeabsichtigten Aufenthalt
Nachdem ein Disponent einer kommunalen Abteilungsleiterin telefonisch mitgeteilt hatte, dass ein Fahrzeug der Beklagten mit einer Mitarbeiterbesatzung ohne dienstliche Veranlassung im Reinigungsrevier einer anderen Stadt gesehen wurde, beauftragte die Beklagte am 18.06.2021 eine Detektei mit der Beobachtung des Fahrzeuges und seiner Besatzung. Der Kläger befand sich bis zum 05.07.2021 im Urlaub und wurde anschließend auf dem in Frage stehenden Fahrzeug eingesetzt.
Verdächtige Aktivitäten aufgedeckt
Die Detektive beobachteten unter anderem, dass die Fahrzeugbesatzung am 07.07.2021 von 11:13 bis 11:28 Uhr die Arbeit unterbrochen hatte, um auf einem Parkplatz Pause zu machen. Anschließend wurde der Parkplatz eines Lebensmittelmarktes aufgesucht, wo der Kläger und ein Kollege ausstiegen und kurz darauf mit zwei Getränkedosen wieder ins Fahrzeug stiegen.

Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Fahrzeugbesatzung am 21.07.2021 über zwei Stunden auf einem Parkplatz verbrachte, obwohl der Reinigungsplan einen Arbeitseinsatz vorsah. Der betreffende Fahrer wurde daraufhin ebenfalls gekündigt.
Urteil: Kündigung unwirksam und Widerklage abgewiesen
Das Arbeitsgericht Herne entschied in seinem Urteil vom 10.12.2021 (Az.: 5 Ca 1495/21), dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung beendet worden ist. Die Beklagte wurde verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiter zu beschäftigen. Die Widerklage, in der es um die Erstattung der Detektivkosten ging, wurde abgewiesen.

Der Streitwert des Rechtsstreits wurde auf 27.519,68 EUR festgesetz[…]


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