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Verkehrsunfall auf öffentlich zugänglichen Parkplatz – Haftungsverteilung

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Verkehrsunfall auf Parkplatz: Schadensersatz und Haftungsverteilung
In einem Rechtsstreit vor dem LG Wiesbaden (Az.: 2 O 1096/20) ging es um Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls auf dem Parkplatz eines Baumarkts. Der Kläger, Eigentümer und Halter eines Fiat 500L, verlangte Schadensersatz vom Beklagten zu 1 und dessen Haftpflichtversicherung, der Beklagten zu 2. Der Unfall ereignete sich, als der Beklagte zu 1 mit seinem Fahrzeug aus einer Fahrgasse des Parkplatzes auf die Ein- und Ausfahrtsstraße abbog und dabei mit dem klägerischen Fahrzeug kollidierte.

Direkt zum Urteil Az: 2 O 1096/20 springen.

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Haftungsgrund und Schadenshöhe
Der Kläger machte einen Gesamtschaden in Höhe von 7.610,32 Euro geltend, der sich aus Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, einer Wertminderung und einer Allgemeinkostenpauschale zusammensetzte. Zudem verlangte er vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Die Beklagte zu 2 lehnte eine Schadensregulierung ab und verwies darauf, dass auf dem Parkplatzgelände die Regel „rechts vor links“ gelte.
Entscheidung des Gerichts und Haftungsverteilung
Das Gericht entschied, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt werden, an den Kläger 2.068,76 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 3/4 und die Beklagten zu 1/4 zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Relevante Faktoren und Argumente
Das Gericht wies darauf hin, dass auf dem Parkplatz ein Verkehrsschild mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h angebracht war und darunter stand, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Demnach galt die Regel „rechts vor links“ auch auf dem Parkplatzgelände. Bei der Haftungsverteilung wurden die jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensanteile berücksichtigt.
Zusammenfassung der Entscheidung
Insgesamt wurde den Beklagten eine Teilhaftung zugesprochen, wodurch der Kläger einen reduzierten Schadensersatz erhielt. Das Gericht betonte die Anwendbarkeit der StVO auf dem Parkplatzgelände und die Relevanz der Regel „rechts vor links“ bei der Beurteilung der Haftungsverteilung.
Das vorliegende Urteil
LG Wiesbaden – Az.: 2 O 1096/20 – Urteil vom 23.12.2021

1. Die Beklagten werden gesamtschul[…]


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