Ärztliche Invaliditätsfeststellung und Hinweispflicht des Versicherers bei Unfallversicherungen
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt (Az.: 1 U 26/21) behandelt die Frage der ärztlichen Invaliditätsfeststellung und der Hinweispflicht des Versicherers im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung. Dabei wurde die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Halle zurückgewiesen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des Falles und die Argumente des Gerichts dargestellt.
Direkt zum Urteil: Az.: 1 U 26/21 springen.
[toc]
Hintergrund des Falls
Der Kläger hatte bei der Beklagten eine private Unfallversicherung für sich und seine Ehefrau abgeschlossen, die unter anderem eine Invaliditätsleistung von 120.000 EUR vorsah. Nach einem Unfall der Ehefrau im Februar 2017 hatte der Kläger die Invaliditätsleistung beantragt. Die Beklagte verwies darauf, dass die Invalidität innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden müsse, andernfalls der Anspruch auf Invaliditätsleistung erlischt. Der Kläger füllte daraufhin eine Unfall-Schadensanzeige aus, in der er die Invalidität seiner Ehefrau als noch unklar angab.
Wichtige Aspekte der Entscheidung
Das Gericht entschied, dass die Hinweispflicht des Versicherers erfüllt wurde, indem dieser den Kläger auf die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung hingewiesen hatte. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Frist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung und die Geltendmachung des Anspruchs abgelaufen war, ohne dass der Kläger den erforderlichen Nachweis erbracht hatte.
Das Gericht wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Halle zurück und entschied, dass der Kläger die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen habe. Zudem wurde der Streitwert für den Berufungsrechtszug auf 144.000 EUR festgesetzt.
Bedeutung für Unfallversicherungen
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die vertraglichen Bedingungen einer Unfallversicherung genau zu kennen und sich an die festgelegten Fristen zu halten. Andernfalls kann der Anspruch auf Invaliditätsleistungen verloren gehen. Versicherungsnehmer sollten daher stets darauf achten, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Benötigen Sie Hilfe in einem ähnlichen Fall? Jetzt