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Festkleben auf Fahrbahn Klimaaktivist – Nötigung – Strafzumessung

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Protestaktion führt zu Verurteilungen wegen Nötigung
In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Heilbronn fünf Angeklagte der Klimaschutz-Gruppe „Letzte Generation“ wegen Nötigung in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt. Die Angeklagten hatten an einer bundesweiten Straßenblockade teilgenommen, um auf den Klimaschutz aufmerksam zu machen und Druck auf die Bundesregierung auszuüben.

Direkt zum Urteil: Az.: 26 Ds 16 Js 4813/23 springen.

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Verkehrsblockade als Protestaktion
Die Angeklagten blockierten am 06.02.2023 in Heilbronn die mehrspurige Neckarsulmer Straße (B27), indem sie sich auf die Fahrbahnen setzten. Zwei von ihnen klebten ihre Hände am Asphalt fest, um das Räumen der Straße zu erschweren. Die Aktion führte zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und einem Rückstau von mindestens einem Kilometer Länge.
Urteil und Strafen
Das Gericht verurteilte die Angeklagten wegen Nötigung. Angeklagter PP1 erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten, PP2 eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten, während PP3, pp4 und pp5 zu Geldstrafen verurteilt wurden. Alle Angeklagten müssen zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Verwerflichkeitsklausel und sozialadäquate Verhaltensweisen
Die Verwerflichkeitsklausel dient dazu, sozialadäquate Verhaltensweisen von strafbaren Handlungen abzugrenzen. Dabei ist entscheidend, ob ein Verhalten sozial erträglich oder sozialwidrig erscheint. Um dies zu beurteilen, müssen alle wesentlichen Umstände und Beziehungen erfasst und die betroffenen Rechte, Güter und Interessen gegeneinander abgewogen werden. Insbesondere sind die Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte zu berücksichtigen. Zu den relevanten Grundrechten gehören unter anderem die Fortbewegungsfreiheit, Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.
Abwägung im konkreten Fall
Im vorliegenden Fall wurde eine Straßenblockade von Aktivisten durchgeführt, die den Verkehr für 20 Minuten zum Stillstand brachten. Die Blockade führte dazu, dass ein Arzt eine Stunde zu spät in seiner Praxis eintraf und mehrere Patienten, darunter ein Notfall, abgewiesen werden mussten. Die Aktivisten beriefen sich auf die Versammlungsfreiheit und den Klimaschutz als Protestgegenstand. Allerdings waren alle Verkehrsteilnehmer betroffen, unabhängig vom CO2-Ausstoß ihrer Fahrzeuge. Die Abwägung der widerstreitenden Interessen ergibt, dass die StraÃ[…]


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