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WEG – Genehmigung einer Dachterrasse für Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss

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Entscheidung über Dachterrassenstreit
In einem aktuellen Fall hat das AG Saarbrücken (Az.: 36 C 292/21 (12)) über die Genehmigung einer Dachterrasse und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte entschieden. Die Klage wurde abgewiesen.

Direkt zum Urteil: Az.: 36 C 292/21 (12) springen.

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Genehmigung der Dachterrasse
Die Wohnungseigentümer hatten mehrheitlich die Genehmigung einer bereits errichteten Dachterrasse und den Abschluss eines Mietvertrags mit dem Sondereigentümer beschlossen. Die Klägerin hatte dies angefochten.
Ordnungsmäßige Verwaltung
Das Gericht entschied, dass die angefochtenen Beschlüsse ordnungsmäßiger Verwaltung entsprachen. Die Klägerin hatte keine erheblichen rechtlichen Beeinträchtigungen vorgetragen oder behauptet. Die bauliche Veränderung widersprach auch nicht § 20 Abs. 4 WEG, da keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage vorlag.
Ergebnis des Verfahrens
Die zulässige Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Beschlüsse vom 9.8.2021 entsprachen ordnungsmäßiger Verwaltung und waren deshalb nicht für ungültig zu erklären.

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Das vorliegende Urteil
AG Saarbrücken – Az.: 36 C 292/21 (12) – Urteil vom 09.03.2022

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin ist Miteigentümerin der Eigentümergemeinschaft … S..

(Symbolfoto: Procreators/Shutterstock.com)

In der Eigentümerversammlung vom 9.8.2021 wurde ein von der Klägerin angefochtener Beschluss gefasst. Die Wohnungseigentümer haben mehrheitlich die Genehmigung einer bereits e[…]


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