Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Epilepsie
In einem aktuellen Fall musste ein Kläger gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E vorgehen. Der Kläger hatte einen Verkehrsunfall verursacht, wobei es Anzeichen für einen epileptischen Anfall gab. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen wurde. Dieser Artikel bietet eine Zusammenfassung des Falles und der rechtlichen Aspekte.
Direkt zum Urteil: Az.: 1 LA 377/21 springen.
[toc]
Die Diagnose: Epilepsie
Der Kläger legte auf Bitten der Fahrerlaubnisbehörde ein Attest eines Facharztes für Nervenheilkunde vor. Dieser diagnostizierte für den Kläger eine Epilepsie mit seltenen Anfällen. Das verkehrsmedizinische Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine Fahrtauglichkeit für die Klasse C1E zum jetzigen Zeitpunkt und auf unabsehbare Zeit nicht bestehe.
Fahrerlaubnisentziehung und Klage
Nach Anhörung des Klägers entzog die Fahrerlaubnisbehörde diesem die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen C1 und C1E. Der Kläger erhob daraufhin Klage und stellte einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage. Die Klage wurde jedoch abgewiesen und die Fahrerlaubnisentziehung als rechtmäßig beurteilt.
Keine Berufung zugelassen
Der Kläger legte gegen den Gerichtsbescheid einen Antrag auf Zulassung der Berufung ein. Dieser Antrag war jedoch erfolglos, da das Zulassungsvorbringen nicht den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügte.
Benötigen Sie Hilfe in einem ähnlichen Fall? Dann fragen Sie unsere Ersteinschätzung an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 02732 791079.
Das vorliegende Urteil
Oberverwaltungsgericht Bremen – Az.: 1 LA 377/21 – Beschluss vom 28.04.2022
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen – 5. Kammer – vom 21. September 2021 zuzulassen, wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I. Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E.
Der Kläger verursachte eine[…]