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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens nach Drogenkonsum

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Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums
Eine Frau klagte gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs ihrer Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. Die Polizei hatte bei einer Wohnungsdurchsuchung verschiedene Betäubungsmittel sichergestellt und eine Haarprobe entnommen. Ein toxikologisches Gutachten ergab den Konsum von Amphetamin, MDMA, Ketamin, Oxycodon und Opipramol. Die Antragstellerin wurde wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes verurteilt und zur Bewährung ausgesetzt. Die Antragsgegnerin forderte ein medizinisch-psychologisches Gutachten an, um ihre Fahreignung zu prüfen.

Die Antragstellerin nahm an einem Drogenabstinenzkontrollprogramm teil und stellte einen Antrag auf Kostenübernahme für eine stationäre Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen. Das behandelnde Therapiezentrum bescheinigte ihr eine positive Rehabilitationsprognose.

Die Antragsgegnerin entzog der Antragstellerin die Fahrerlaubnis und lehnte den Antrag auf Erteilung der Klasse A ab. Das Verwaltungsgericht Regensburg wies den Eilantrag als unbegründet ab, da die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Beibringungsanordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens vorgelegen hätten.

Das Gutachten sollte klären, ob die Antragstellerin trotz Hinweisen auf Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug sicher führen könne und ob nicht zu erwarten sei, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führen werde. Die Fragestellung wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls formuliert und die gesetzte Zweimonatsfrist war angemessen. […]

Das vorliegende Urteil
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 22.927 – Beschluss vom 05.05.2022

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L.

Am 5. Juni 2019 beantragte sie die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A.

Am 14. Mai 2020 stellte die Polizei anlässlich einer im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen durchgeführten Wohnungsdurchsuchung verschiedene Betäubungsmittel bei der Antragstellerin sicher und entnahm ihr eine Haarprobe. Nach dem toxikologischen Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts vom 10. Dezember 2020 hat die Antragstellerin Amphetamin oder ein Medikament, das diesen Wirkstoff enth[…]


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