LG Hamburg, Az.: 331 O 113/14, Urteil vom 17.06.2016
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 200.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.04.2014 zu zahlen.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Tatbestand
Der Kläger verlangt aus einer Kollision zwischen ihm als Segelsurfer und der Motoryacht des Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Kollision des Klägers mit der Motorjacht des Beklagten ereignete sich auf der Ostsee vor P..
Der 1950 geborene Kläger fuhr am Sonntag, den 07.08.2011 gegen Mittag zum Surfen vor P.. Das Gebiet P. wird von Surfern, Kitern und Paddlern genutzt. Gegen 15:45 Uhr surfte der Kläger vor dem Wind von der Küste weg. Er nahm dann Kurs auf die Strandsauna. Zur gleichen Zeit war der Beklagte als verantwortlicher Schiffsführer seiner Motorjacht, Typ Predator 74 „S.“ aus Richtung K. auf dem Weg nach N.. Die Motoryacht S. nahm mit weiteren 7 Yachten an einer Veranstaltung in K. teil. Die Motoryacht „S.“ wurde auf der Rückreise von einer weiteren Motoryacht begleitet, wobei die MY S. als erstes Schiff fuhr. Bei der Motoryacht S. handelt es sich um ein Hochgeschwindigkeitsschiff. Sie verfügt nicht über die nach den Sportbootrichtlinien vorgeschriebene Rundumsicht. Nach dem Bericht der BSU vom 07.05.2013 (Anlage K 3) ist die Rundumsicht bei der Motoryacht S. eingeschränkt. Gegen ca. 16:00 Uhr kam es etwa 600 m von der Sandbank entfernt zur Kollision.
Der Kläger und das Surfbrett wurden unter die Motoryacht gezogen. Dabei geriet der Kläger unter die Propeller der Motoryacht.
Symbolfoto: Von Gianni Caito /Shutterstock.comDer Kläger erlitt schwerste Verletzungen. Der Kläger war bei Bewusstsein, als er wieder auftauchte. Die Erstversorgung erfolgte durch den herbeigerufenen Seenotrettungskreuzer um ca. 16.20 Uhr. Im Hafen wurde der Kläger gegen 17:05 Uhr von einem Notarzt übernommen und dann in die Klinik geflogen. Im Schockraum des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein wurde der Kläger zweimal wiederbel[…]