Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hausverwaltung im WEG – Rechte und Pflichten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Einblick in die Rechte und Pflichten der Hausverwaltung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Nahezu jede Immobilien, die von dem Eigentümer an mehrere Mietparteien zur Nutzung vermietet wird, verfügt über eine Hausverwaltung. Hierbei ist es auch vollkommen unerheblich, welche Art von Immobilie zur Vermietung genutzt wird. Der Grund für den fast schon als zwingend anzusehenden Bedarf an Hausverwaltungen liegt in dem Umstand, dass der Vermieter in der rechtlichen Verpflichtung steht, die Immobilie in einem nutzbaren Zustand zu erhalten. Hierfür haben jedoch nicht alle Vermieter die erforderliche Zeit. Gerade aufgrund dieses Umstandes sollte sowohl ein Vermieter als auch ein Mieter gleichermaßen das Aufgabengebiet sowie die Rechte und Pflichten der Hausverwaltung kennen. Auch für Wohnungseigentümer sowie Eigentumsgemeinschaften (WEG) ist dieses Wissen ebenfalls unerlässlich.

[toc]
Unterschiede zwischen Hausverwaltung und Facility Management bei Gewerbeimmobilie
Als Eigentümer in einer WEG haben Sie das Recht, an Entscheidungen mitzuwirken, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, aber auch Pflichten wie die Teilnahme an Eigentümerversammlungen und die Einhaltung der Hausordnung. Die Hausverwaltung ist dazu verpflichtet, die Gemeinschaft ordnungsgemäß zu verwalten und das gemeinschaftliche Eigentum instand zu halten. (Symbolfoto: Mangostar/Shutterstock.com)

Im Zusammenhang mit der Hausverwaltung von Gewerbeimmobilien muss eine deutliche Abtrennung zwischen der Hausverwaltung sowie dem Facility Management gezogen werden. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass eine Gewerbeimmobilie mit einer bestimmten Größe wie ein Einkaufszentrum einen gänzlich anderweitigen Verwaltungsbedarf aufweist, als es bei einem Mehrfamilienhaus mit entsprechenden Eigentumswohnungen der Fall wäre.
Der Kern der WEG-Verwaltung
Dem reinen Grundsatz nach hat die WEG-Verwaltung die Kernaufgabe der Bewirtschaftung sowie Erhaltung des Gebäudes. Hierfür ist zwingend ein Vertrag der WEG mit dem entsprechenden Anbieter erforderlich. Ist ein derartiger Vertrag abgeschlossen worden, so nimmt der Anbieter eben jene Aufgaben wahr, welche von dem Immobilieneigentümer hätten wahrgenommen werden müssen. Die gesetzliche Grundlage für die WEG-Verwaltung findet sich in dem Wohnungseig[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv