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Entsperren Mobiltelefon mit zwangsweise abgenommenen Fingerabdruck

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Beschuldigter im Verdacht des Drogenhandels muss Fingerabdrücke für die Entsperrung seines Mobiltelefons abgeben.
Beschuldigter im Drogenhandel hat keinen Erfolg bei der Beschwerde gegen die Anordnung zur Abnahme und Nutzung seiner Fingerabdrücke zur Entsperrung seines Mobiltelefons. Das Amtsgericht Ravensburg hatte die Abnahme und Nutzung der Fingerabdrücke zum Zwecke der Entsperrung seines Mobiltelefons angeordnet. Der Beschuldigte hatte durch Schriftsatz seiner Verteidigerin Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Der Beschuldigte hatte argumentiert, dass die Anordnung nicht durch § 81b Abs. 1 StPO gedeckt sei. Die zulässige Beschwerde des Beschuldigten hatte in der Sache jedoch keinen Erfolg. Die Kammer hat grundsätzlich die Auffassung des Amtsgerichts geteilt. Die Kammer ist der Ansicht, dass die Abnahme und Verwendung von Fingerabdrücken für das Entsperren des Mobiltelefons für Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens notwendig und mithin verhältnismäßig ist. Die Verwendung der festgestellten Fingerabdrücke ist angemessen, da das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufgrund der hier eher geringen Eingriffsintensität hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung zurückbleibt.

LG Ravensburg – Az.: 2 Qs 9/23 jug. – Beschluss vom 14.02.2023

In dem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG hier: Beschwerde der Wahlverteidigerin hat das Landgericht Ravensburg – 2. Strafkammer – am 14. Februar 2023 beschlossen:

1. Die Beschwerde des Beschuldigten pp. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 12. Januar 2023 wird als unbegründet verworfen.

2. Der Beschuldigte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Gründe:
Beschuldigter im Drogenhandel muss Fingerabdrücke zur Entsperrung seines Handys abgeben – Gerichtsurteil bestätigt Anordnung. (Symbolfoto: sibfox/Shutterstock.com)

Gegen den Beschuldigten wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit sowie des versuchten unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln geführt. Im Rahmen der Ermittlungsmaßnahmen wurde d[…]


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