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Bußgeldverfahren – Wegfall/Absehen von Fahrverbot bei langem Zeitablauf

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OLG Hamm – Az.: III RBs 331/22 – Beschluss vom 17.01.2023

In der Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen vorn 06.09.2022 gegen das Urteil des Amtsgerichts Hattingen vom 27.07.2022 nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm sowie nach Anhörung des Betroffenen bzw. seines Verteidigers durch den Richter am Oberlandesgericht als Einzelrichter gemäß § 80a Abs. 1 OWiG am 17.01.2023 beschlossen:

Das angefochtene Urteil wird im Rechbfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Hattingen zurückverwiesen.
Zusammenfassung
Verkehrsdelikt: Oberlandesgericht Hamm hebt Urteil wegen fehlender Feststellungen auf.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall von Verkehrsordnungswidrigkeit das Urteil des Amtsgerichts Hattingen aufgehoben. Der Betroffene wurde wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 1.800 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Das Urteil wurde angefochten und aufgrund fehlender Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen aufgehoben und zurückverwiesen. Das Amtsgericht Hattingen verurteilte den Betroffenen erneut zu einer Geldbuße von 1.800 Euro und verhängte das Fahrverbot erneut. Gegen das Urteil wurde erneut Einspruch eingelegt. Der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hob das Urteil wegen beschwerender Rechtsfehler auf.

Das Amtsgericht hatte die für den Tatbestand vorgesehene Regelgeldbuße in Höhe von 600 Euro auf 1.800 Euro erhöht, unter anderem aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Das Oberlandesgericht bemängelte jedoch fehlende aussagekräftige Umstände, die die Leistungsfähigkeit des Betroffenen beurteilen lassen. Zudem sei das Fahrverbot aufgrund des langen Zeitraums zwischen der Tat und der Urteilsfällung nicht mehr gerechtfertigt. Das Urteil wurde aufgehoben und zurückverwiesen. Die Sache muss erneut verhandelt und entschieden werden.
Gründe:
I.

Das Amtsgericht Hattingen hat den Betroffenen mit Urteil vom 12.05.2021 wegen einer am 30.07.2019 begangenen vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 1.800,00 Euro verurteilt und gegen ihn ein dreimonatiges Fahrverbot unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub angeordne[…]


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