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Bietet der Vermieter dem Mieter im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung während der Kündigungszeit eine vergleichbare Mietwohnung im gleichen Haus/der gleichen Wohnanlage an, so müssen dem Mieter im Angebot die Größe, die Ausstattung sowie Mietkonditionen der Wohnung genau dargelegt werden. Tätigt der Vermieter hierüber keine Angaben, so ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam (BGH, Urteil vom 13.10.2010, Az: VIII ZR 78/10).[…]
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