Auto geklaut? Versicherungsleistung beim Autodiebstahl
Wird das eigene Auto gestohlen, so ist dies für die bestohlene Person zumeist eine Katastrophe. Der Grund hierfür liegt in der Regel weniger darin, dass eine besondere emotionale Bindung zu dem Fahrzeug besteht. Vielmehr gehört das Auto zu denjenigen Dingen, welche im Alltag schlicht und ergreifend benötigt wird. Der wirtschaftliche Verlust des Diebstahls hält sich für gewöhnlich für die bestohlene Person ebenfalls in Grenzen, da die Versicherung ja für den Diebstahlschaden aufkommt. Dies setzt allerdings voraus, dass der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Nachweis für die Versicherung in Bezug auf den Diebstahl sowie den Wert des Fahrzeugs erbringen kann.
Hierbei gilt es dann, sehr sorgfältig vorzugehen. Fehlerhafte oder gar komplett fälschliche Angaben können in einem Schadensfall für den Versicherungsnehmer sehr schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Im schlimmsten Fall leistet der Versicherungsgeber nicht. Ein gutes Beispiel für derartige Angaben ist der Kilometerstand des Fahrzeugs.
Gibt der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsgeber einen zu geringen Kilometerstand in Bezug auf das gestohlene Fahrzeug an, so muss dies nicht zwangsläufig eine Nichtleistung des Versicherungsgebers mit sich bringen.
Ein Musterfall bringt juristische Erkenntnisse
Immer wieder kommt es vor, dass ein Auto gestohlen wird. Damit die Versicherung den Schaden ersetzt, muss der Diebstahl aber nachgewiesen werden. Dafür gibt es einige Bedingungen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie unternehmen müssen, falls das Auto gestohlen wird und welche Unterlagen Sie der Versicherung vorlegen müssen. (Symbolfoto: Daniel Jedzura/Shutterstock.com)
Ein Fahrzeughalter hatte an einem Abend sein Fahrzeug gegenüberliegend seines Fahrzeugs geparkt. Am darauffolgenden Morgen stellte der Mann fest, dass das geparkte Fahrzeug nicht mehr an dem geparkten Platz stand. Dementsprechend erfolgte eine Diebstahlmeldung des Fahrzeughalters an die Versicherung verbunden mit der Forderung, dass die Kaskoversicherung einen Ersatz für den Schaden leisten soll. Der Mann forderte von dem Versicherungsgeber, dass der Neupreis von dem Fahrzeug durch die Versicherung erstattet werden sollte. Die so[…]