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Verwiegung eines LkW-Gespanns mittels Radlastwaage – Verwertbarkeit der Wiegevorgänge

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AG Schleiden – Az.: 13 OWi-107 Js 1533/21-178/21 – Urteil vom 09.09.2022

In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Schleiden aufgrund der Hauptverhandlung vom 09.09.2022, für Recht erkannt:

Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

Der Einziehungsbescheid vom 16.06.2021 wird aufgehoben und die Einziehungsbeteiligte auf Kosten der Staatskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
Gründe:
I.

Der Betroffene wurde am 00.00.0000 in Y geboren. Er lebt als Berufskraftfahrer in geregelten Verhältnissen und ist bei der Einziehungsbeteiligten angestellt.

Der Fahreignungsregisterauszug des Betroffenen vom 19.08.2022 wies zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung vom 09.09.2022 keine Voreintragungen auf.

Die Einziehungsbeteiligte ist der Arbeitgeber des Betroffenen und wird durch ihre Geschäftsführer […] gesetzlich vertreten.

II.

(Symbolfoto: GolubSergei/Shutterstock.com)

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde am 03.03.2021 gegen […] Uhr der Betroffene als Angestellter der Einziehungsbeteiligten im Gemeindegebiet Hellenthal-Rescheid […] als Führer einer Fahrzeugkombination bestehend aus Lkw und teleskopierbarem Nachläufer kontrolliert. Die Fahrzeugkombination trug die amtlichen Kennzeichen AA-AA 111 und AA-AA 222. Der Betroffene hatte im Auftrag der Einziehungsbeteiligten eine Ladung Langholzstämme von C nach D zu transportieren. Dies machte eine Strecke von mindestens 150 km aus.

Anlässlich der Verkehrskontrolle wurde gegen den Betroffenen der Vorwurf erhoben die Fahrzeugkombination geführt zu haben, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um 20,75 % (entspricht 8.000 kg) überschritten war. Bei der Verwiegung hätten die zuständigen Polizeibeamten bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 40.000 kg ein Gewicht von 48.300 kg festgestellt.

Diesbezüglich wurde gegen den Betroffenen der Bußgeldbescheid vom 26.05.2021 erlassen, gegen den dieser rechtzeitig Einspruch einlegte.

Gegen die Einziehungsbeteiligte wurde ein Einziehungsverfahren eingeleitet. Da diese keinerlei Unterlagen über die Frachtkonditionen und Fahrkilometer vorlegte, schätzte die Bußg[…]


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