Viele Arbeitnehmer haben sie letztlich schon erlebt und für keinen Arbeitnehmer ist diese Nachricht letztlich eine schöne Erfahrung – die Kündigung. Eine sogenannte Druckkündigung kommt in der gängigen Praxis zwar nicht häufig vor, aber es gibt sie. Trotz dieses Umstandes ist den wenigsten Arbeitnehmern der Begriff der Druckkündigung überhaupt geläufig, geschweige denn sie wissen, was sich hinter dem Begriff überhaupt verbirgt.
Überdies ist auch das Wissen darüber, welche Voraussetzungen für diese Form der Kündigung vorliegen müssen und welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen die Druckkündigung zur Wehr zu setzen. In diesem Artikel hier möchten wir auf die rechtlichen Grundlagen näher eingehen und auch Hinweise sowie Tipps vermitteln, damit Sie als Arbeitnehmer für einen derartigen Fall gewappnet sind. Wenn Sie weiterlesen, erfahren Sie mehr zu diesem interessanten Thema.
Was ist eine Druckkündigung?
Definition und Abgrenzung zu anderen Kündigungsarten
Eine Druckkündigung im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Kündigung eines Mitarbeiters auf Verlangen eines Dritten, z.B. von Kunden oder Kollegen, ohne dass ein direkter Kündigungsgrund seitens des Arbeitnehmers vorliegt. Sie kann in echte und unechte Druckkündigungen unterteilt werden, wobei unechte Druckkündigungen auf einem objektiven Kündigungsgrund basieren, der entweder auf das Verhalten oder die Person des betroffenen Mitarbeiters zurückzuführen ist. (Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)
Unter dem Begriff der Druckkündigung wird die Kündigung definiert, die auf das ausdrückliche Verlangen einer dritten Person zurückgeht. Ein Arbeitgeber spricht einem Arbeitnehmer die Kündigung aus, ohne hierfür einen tatsächlichen Kündigungsgrund zu haben. Vielmehr erfolgt die Kündigung aus der Intention heraus, dass dem Arbeitgeber vonseiten einer dritten Person die Drohung von Nachteilen ausgesprochen wird, falls die Kündigung des Arbeitnehmers nicht erfolgt. Hier wird auch bereits sehr deutlich die Abgrenzung zu anderen Kündigungsarten deutlich, da die anderen Kündigungsarten stets auf den ausdrücklichen Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers zurückgehen. Bei der Druckkündigung jedoch will weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber letztlich das Arbeitsverhältnis beende[…]