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Nachtarbeit: Anspruch auf Nachtzuschlag

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Nachtschichtzuschlag für Nachtarbeiter!
In Deutschland gibt es eine wahre Vielzahl von Berufen, bei denen die Arbeitnehmer sowohl tags als auch nachts ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen müssen. Gerade bei der Nachtarbeit handelt es sich jedoch um eine besondere Belastung. Vielen Arbeitnehmern ist jedoch überhaupt nicht bewusst, welche Rahmenumstände sich hinter dem Anspruch auf Nachtzuschlag verbergen und wie genau diese Ansprüche ausgestaltet sind.

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Ausgleichsanspruch bei Nachtschichten
Nachtschicht-Arbeitnehmer erhalten eine höhere Vergütung als am Tag in Form einer Nachtzulage. Dies wird durch die Gesetzgebung geregelt, um Arbeitskräfte für nächtliche Dienste zu belohnen und die Unannehmlichkeiten dieses Arbeitsstils auszugleichen. (Symbolfoto: Tero Vesalainen/Shutterstock.com)

Der Anspruch auf den Ausgleich der Nachtarbeit kann sich in Form von freien bezahlten Tagen oder auch durch die Zahlung von Nachtzuschlägen darstellen. Die Nachtzuschläge werden dabei in der gängigen Praxis für eben jene Stunden von dem Arbeitgeber gezahlt, in denen der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig gewesen ist. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um die Arbeitszeit von 23 bis 6 Uhr.
Wie definiert sich der Nachtzuschlag sowie auch der Anspruch darauf genau?
Wenn Arbeitnehmer in regelmäßiger Art und Weise Nachtarbeit verrichten, so schlafen sie untertags. Dies bringt automatisch und unweigerlich eine Belastung des Soziallebens von dem Arbeitnehmer mit sich, da automatisch weniger Zeit für Hobbys, Freunde und Familie vorhanden ist. Selbstverständlich bringt die nächtliche Arbeit auch eine erhebliche Belastung für die Psyche sowie die Physis des Arbeitnehmers mit sich. Um dieser Belastung Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber im Arbeitsrecht den § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verankert, welcher den Arbeitgeber zum Ausgleich eben jener Belastungen verpflichtet.

Dem Arbeitgeber ist es jedoch dabei freigestellt, eine […]


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