Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nottestament – Rechtslage, Funktion und Arten

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Was ist ein Nottestament und wie funktioniert es?
Im Normalfall hat ein Erblasser jederzeit die Gelegenheit, ein Testament zu errichten und auf diese Weise per letztwilliger Verfügung seinen erbrechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Mensch in eine lebensbedrohliche Situation gerät und dementsprechend nicht mehr die Gelegenheit dazu erhält, ein herkömmliches klassisches Testament zu errichten.

Wenn eine Person sich in einer akuten lebensbedrohlichen Situation befindet, ist es ihr normalerweise nicht mehr möglich, ein Testament eigenhändig zu verfassen bzw. einen Notar aufzusuchen. Um diese Situation zu lösen, sieht das Gesetz vor, dass der Erblasser das Testament in Gegenwart von drei Zeugen „erklärten“ kann. (Symbolfoto: Ground Picture/Shutterstock.com)

Für derartige Fälle hat der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit des Nottestaments ins Leben gerufen. Nicht jedem Menschen ist jedoch tatsächlich bewusst, um was genau es sich bei dem Nottestament überhaupt handelt und wie sich die genauen Rahmenumstände rund um diese besondere Form des Testaments gestalten. Auch der Umstand, dass es verschiedene Formen eines Nottestaments gibt, ist nicht jedem Erblasser tatsächlich bekannt.
Der Grundcharakter des Nottestaments
Bei einem Nottestament handelt es sich rechtlich betrachtet um eine gesonderte Form einer Testamentsgestaltung, welche auch lediglich in ganz bestimmten Notfallsituationen überhaupt zulässig ist. Der Gesetzgeber definiert die Notlage dabei als eine Situation, in welcher der Leib und das Leben des Erblassers als potenziell gefährdet anzusehen ist. Die rechtliche Grundlage für das Nottestament bzw. die drei bekannten Arten eines Nottestaments findet sich in den §§ 2249 sowie 2250 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder. Ein wesentlicher Aspekt des Nottestaments ist der Umstand, dass diese Sonderform des Testaments lediglich eine begrenzte Gültigkeit aufweist. Sollte der Erblasser drei Monate nach der Errichtung eines Nottestaments noch nicht verstorben sein, so verliert das Nottestament gem. § 2252 Abs. 1 BGB seine rechtliche Gültigkeit.
Die drei verschiedenen Arten des Nottestaments im Überblick

das Bürgermeistertestament gem. § 2249 Abs. 1 – 4 BGB
das sogenannte „drei-Zeuge[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv