Was ist ein Nottestament und wie funktioniert es?
Im Normalfall hat ein Erblasser jederzeit die Gelegenheit, ein Testament zu errichten und auf diese Weise per letztwilliger Verfügung seinen erbrechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Mensch in eine lebensbedrohliche Situation gerät und dementsprechend nicht mehr die Gelegenheit dazu erhält, ein herkömmliches klassisches Testament zu errichten.
Für derartige Fälle hat der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit des Nottestaments ins Leben gerufen. Nicht jedem Menschen ist jedoch tatsächlich bewusst, um was genau es sich bei dem Nottestament überhaupt handelt und wie sich die genauen Rahmenumstände rund um diese besondere Form des Testaments gestalten. Auch der Umstand, dass es verschiedene Formen eines Nottestaments gibt, ist nicht jedem Erblasser tatsächlich bekannt.
Der Grundcharakter des Nottestaments
Bei einem Nottestament handelt es sich rechtlich betrachtet um eine gesonderte Form einer Testamentsgestaltung, welche auch lediglich in ganz bestimmten Notfallsituationen überhaupt zulässig ist. Der Gesetzgeber definiert die Notlage dabei als eine Situation, in welcher der Leib und das Leben des Erblassers als potenziell gefährdet anzusehen ist. Die rechtliche Grundlage für das Nottestament bzw. die drei bekannten Arten eines Nottestaments findet sich in den §§ 2249 sowie 2250 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder. Ein wesentlicher Aspekt des Nottestaments ist der Umstand, dass diese Sonderform des Testaments lediglich eine begrenzte Gültigkeit aufweist. Sollte der Erblasser drei Monate nach der Errichtung eines Nottestaments noch nicht verstorben sein, so verliert das Nottestament gem. § 2252 Abs. 1 BGB seine rechtliche Gültigkeit.
Die drei verschiedenen Arten des Nottestaments im Überblick
das Bürgermeistertestament gem. § 2249 Abs. 1 – 4 BGB
das sogenannte „drei-Zeuge[…]