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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung einer Erbscheinseinziehung

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KG Berlin – Az.: 19 W 127/17 – Beschluss vom 19.03.2018

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mitte – Nachlassgericht – vom 3. Juli 2017, Az. 62 VI 576/16, wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um die Erbfolge nach dem am 25. Juni 1941 in Zürich/Schweiz verstorbenen … . Zu dessen Nachlass gehören Restitutionsansprüche bezüglich Kunstgegenständen, die dieser auf Druck der Nazi-Diktatur zwangsweise versteigern und vom Versteigerungserlös 90 Prozent an das Deutsche Reich abführen musste. Konkret geht es dabei um drei italienische Majoliken und zwei Silberbecher aus dem 16. Jahrhundert, bezüglich derer die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2008 die Rückgabe auf Grundlage der Washington Declaration von 1998 zugesagt hat und deren Gesamtwert nach Schätzung des Beteiligten zu 2) ca. 2 Millionen Euro betragen soll.

Als Erben aufgrund gesetzlicher Erbfolge kommen die Kinder von … in Betracht, zu denen u.a. der 1972 verstorbene … und der 1963 verstorbene … zählen. Die Erbfolge nach … war Gegenstand eines beim OLG München zum Az. 31 Wx 506/13 geführten Erbscheinsverfahrens. Die hiesige Beteiligte zu 1) und der hiesige Beteiligte zu 2) waren an diesem Verfahren als – mögliche – Erbeserben beteiligt, die Beteiligte 1) als Enkelin von … , der Beteiligte zu 2) als Enkel von … . Das OLG München bestätigte mit Beschluss vom 3. April 2014 die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach dem Beteiligten zu 2) kein Erbschein des Inhalts zu erteilen sei, dass … aufgrund testamentarischer Erfolge Alleinerbe nach … ist (wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss Blatt 83/I der Akte Bezug genommen). Zwischenzeitlich ist beim OLG München zum Az. 31 Wx 283/16 ein weiteres Erbscheinsverfahren bezüglich des Nachlasses nach A. … anhängig. Auch hieran sind die Beteiligten zu 1) und 2) beteiligt.

Das Amtsgericht Tiergarten erteilte dem Beteiligten zu 2) auf dessen Antrag insgesamt drei Erbscheine zum Nachweis der Erbfolge nach P. … :

1. Erbschein vom 24. März 2009, der als testamentarische Alleinerbin des im Inland befindlichen Nachlasses des am 20. November 1963 in A… /Belgien verstorbenen … in Anwendung belgischen Rechts kraft Verweisung des Rechts des US-Bundesstaats Illinois seine Witwe … , geb. … ausweist (Az. 60b VI 103/09);

2. E[…]


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