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Bestechung und Bestechlichkeit: Straftatbestand und Folgen

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Zuwendung eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung zu erwirken
Eine Bestechung ist eine strafbare Handlung. Doch ab wann ist eine Bestechung tatsächlich strafbar und welche strafrechtlichen Folgen hat sie? In diesem Artikel erfahren Sie alles über das Straftatbestand der Bestechung und welche Konsequenzen Sie zu befürchten haben, wenn Sie sich dazu entscheiden, jemanden zu bestechen oder eine Zuwendung angenommen haben.
Vorwurf der Bestechung oder der Bestechlichkeit
Wenn Sie dem Vorwurf der Bestechung oder Bestechlichkeit ausgesetzt sind, können Sie sich jederzeit an unsere Experten im Strafrecht wenden. (Symbolfoto: Elle Aon/Shutterstock.com)

Die Thematik Bestechung bzw. Bestechlichkeit ist ein Thema, mit welchem sich kein Mensch so richtig gerne auseinandersetzt. Auch dem Vorwurf der Bestechlichkeit sieht sich niemand gerne ausgesetzt, da dieser Vorwurf immer die eigene Käuflichkeit und die damit verbundene fehlende Entscheidungsfreiheit impliziert. Nicht jedem Menschen ist in Deutschland jedoch der Umstand bewusst, dass die Bestechung einen Straftatbestand darstellt und dass dementsprechend auch mit strafrechtlichen Folgen gerechnet werden muss.

Von der Bestechung wird allgemeinhin gesprochen, wenn einem Amtsträger für eine Amtshandlung pflichtverletzender Natur ein Vorteil geboten wird. Lässt sich ein Amtsträger auf ein derartiges Angebot ein, so wird dieser Amtsträger für die Bestechlichkeit bestraft. Rechtlich betrachtet erfolgt eine Abgrenzung der Bestechlichkeit bzw. Bestechung und der Wirtschaftskorruption.
Die Geldsumme ist nicht entscheidend
Auch wenn das breite Meinungsbild der Bevölkerung die Auffassung vertritt, dass eine Bestechung im Zusammenhang mit kleineren Geldsummen bestenfalls ein Kavaliersdelikt darstellt, so entspricht dies nicht den realen rechtlichen Gegebenheiten. Im Zusammenhang mit der Bestechlichkeit muss deutlich unterstrichen werden, dass die Geldsumme als Gegenleistung für eine Amtshandlung pflichtverletzender Natur für die Strafbarkeit nicht entscheidend ist. Vielmehr ist der reine Straftatbestand entscheidend.

Bei der Bestechung ist bereits der Versuch strafbar!
Kein „ausgerottetes“ Problem
Es kommt immer wieder aufs Neue in den Medien zu Berichterstattungen, welche korr[…]


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