Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Hessisches Landessozialgericht – Az.: L 3 U 191/18

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 15. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung von Lendenwirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) im Verfahren nach § 44 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuchs – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X).

Der 1953 geborene Kläger, der seit 1968 (nur unterbrochen durch Zeiten bei der Bundeswehr vom 1. April 1973 bis 30. Juni 1974) als Pflasterer im Straßenbau beschäftigt war, machte mit Schreiben vom 5. Oktober 1994 bei der damaligen Tiefbau-Berufsgenossenschaft (TBG) u. a. eine Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit geltend.

Nach Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme des Chirurgen und Unfallchirurgen Dr. C. vom 6. Januar 1996 zu den medizinischen Unterlagen der behandelnden Ärzte und Kliniken des Klägers, wonach klinisch kein bandscheibenbedingtes Krankheitsbild im Bereich der Lendenwirbelsäule (LWS) vorliege, lehnte die TBG mit Bescheid vom 11. März 1996 die Anerkennung einer Berufskrankheit der Nr. 2108 oder 2110 der Anlage 1 zur BKV ab. Hiergegen legte der Kläger mit Schreiben vom 28. März 1996 Widerspruch ein und legte ein Attest seines behandelnden Orthopäden Dr. D. vom 15. August 1996 vor, der eine chronische Erkrankung der LWS mit rezidivierenden Beschwerden und deutlicher Funktionseinschränkung bescheinigte. Der Technische Aufsichtsdienst (TAD) der TBG stellte in seiner Stellungnahme vom 12. Februar 1997 fest, dass der Kläger in der Zeit von Juli 1974 bis Februar 1995 im erforderlichen Mindestumfang im Sinne der BK-Nr. 2108 gefährdend tätig gewesen sei. Mit Widerspruchsbescheid vom 11. Juli 1997 wies die TBG den Widerspruch zurück, da im Bereich der LWS ein berufsbedingtes Bandscheibenleiden nicht zu erkennen sei. In dem anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht Aachen (S 1 U 53/97) wurde ein fachorthopädisches Gutachten des Dr. E., Oberarzt in der Orthopädischen Abteilung des Bethlehem Krankenhauses in St./R., vom 16. März 1998 eingeholt, der zu dem Ergebnis gelangte, dass bei dem Kläger zwar Bandscheibenverschmälerungen in einzelnen Segmenten der LWS vorlägen, dass jedoch zu keinem Zeitpunkt bandscheibenbedingte Auffälligkeiten im Sinne einer radikulären Symptomatik oder von Funktionseinbuße[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv