Finanzielle Hilfe vom Chef – Was gilt es zu beachten?
Es kommt nicht selten vor, dass ein Arbeitnehmer trotz seines Erwerbseinkommens zusätzliches Kapital benötigt. Zumeist wird für die Lösung dieses Problems ein Darlehen in Anspruch genommen, welches von einer Bank generiert wird. Vielen Arbeitnehmern in einer derartigen Situation ist jedoch der Umstand nicht bewusst, dass die Bank nicht der einzige Anlaufpunkt für ein Darlehen ist.
Auch von dem Arbeitgeber kann unter gewissen Umständen ein entsprechendes Darlehen generiert werden. Das sogenannte Arbeitgeberdarlehen ist in Deutschland erheblich weiter verbreitet, als man es auf den ersten Blick meinen könnte. Bekannt ist diese Form des Darlehens auch unter den Bezeichnungen Arbeitnehmerdarlehen bzw. Mitarbeiterdarlehen. Dies ist jedoch der einzige Unterschied zwischen einem Darlehen, welches von einer Bank gewährt wird, und dem Darlehen, welches von dem Arbeitgeber generiert wird. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen bestimmten Kapitalbetrag zur freien Verfügung und im Gegenzug gibt es für den Arbeitnehmer als Kreditnehmer die Verpflichtung, dieses Kapital zurückzuführen. Diese Form des Darlehens kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile mit sich bringen, es gibt jedoch auch Nachteile.
Ohne Darlehensvertrag auch kein Mitarbeiterdarlehen
Auch das Arbeitgeberdarlehen erfordert zwingend einen entsprechenden Darlehensvertrag. Dieser Vertrag sollte zwingend in schriftlicher Form verfasst werden und die Bedingungen für das Arbeitgeberdarlehn (Darlehenshöhe, Zinssatz, Art der Rücktilgung) enthalten. Hinweis: Der Arbeitgeber muss im Vertrag ausdrücklich vereinbaren, falls er das Arbeitgeberdarlehn nur mit Zinsen vergeben möchte. Ist keine Verzinsung im Vertrag vereinbart, gilt im Falle eines Streites oder der Kündigung der marktübliche Zinssatz nicht automatisch. In einem solchen Fall ist das Darlehen auch zinslos zurückzuzahlen.
Die Vorteile eines Arbeitgeberdarlehens im Überblick
durch das Darlehen wird der Arbeitnehmer erheblich stärker an den Arbeitgeber geb[…]