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Rechtsanwälte Kotz GbR

ProVida 2000 Modular-Messung im Messmodus „MAN“ – kein standardisiertes Messverfahren

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AG Castrop-Rauxel – Az.: 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22 – Urteil vom 26.08.2022

In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Castrop-Rauxel aufgrund der Hauptverhandlung vom 26.08.2022, für Recht erkannt:

Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 960,00 EUR verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

DIe Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG, § 25 StVG, §§ 3 Abs. 4a, 4 Abs. 1 BKatV).
Gründe:
I.

Der am xx.xx.xxxx in Y geborene Betroffene war in der Hauptverhandlung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden. Sein Verteidiger hat im Entbindungsantrag mitgeteilt, der Betroffene werde keine Angaben zu den persönlichen Verhältnissen machen.

Der Betroffene ist bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

II.

Zur Überzeugung des Gerichts steht folgender Sachverhalt fest: Der Betroffene befuhr am 28.01.2022 gegen 09:28 Uhr mit dem PKW Marke X, amtliches Kennzeichen XYZ die Bundesautobahn 2 in Castrop-Rauxel in Fahrtrichtung Hannover. In Höhe des Autobahnkilometers 436,000 fuhr der Betroffene nach Abzug von Toleranzen mit einer Geschwindigkeit von 135 km/h (Geschwindigkeit vor Toleranzabzug: 147 km/h). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug, angeordnet durch Verkehrszeichen 274, 80 km/h.

Die Beschilderung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Km 434,300 VZ 274 120 km/h beidseitig
Km 434,600 VZ 112 „Unebene Fahrbahn
auf 3000 m“ beidseitig
Km 434,700 VZ 274 80 km/h beidseitig
Km 435,900 VZ 274 80 km/h beidseitig
Km 436,700 VZ 274 80 km/h beidseitig
Km 437,000 VZ 278 Ende 80 km/h beidseitig
+ VZ 114
Km 437,200 Aufhebung 80 km/h beidseitig

Die Messung erfolgte mit dem zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß geeichten und entsprechend der Bedienungsanleitung eingerichteten Messgerät Pro Vida 2000 Modular im Messmodus „MAN“ in Form der manuellen Messung. Die Messung wurde von dem Zeugen C nachträglich durchgeführt. Der Zeuge C2 war am Tattag ebenfal[…]


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