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Abmahnung wegen Google Fonts – Verstoß gegen DSGVO?

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Sind Google Fonts DSGVO-konform? Hier erhalten Sie die Antwort.
In diesen Tagen erreicht unzählige Webseitenbetreiber unangenehme Post. In dieser Post ist eine Zahlungsaufforderung enthalten, welche sich auf 100 Euro beläuft und mit einem DSGVO-Verstoß begründet wird. Diese Post wird mit Sicherheit zahlreichen Webseitenbetreiber ein Fragezeichen auf das Gesicht zaubern, da über die genauen Hintergründe nur sehr wenig bekannt ist. Ebenso wenig bekannt ist, wie sich eine betroffene Person gegen diese Zahlungsaufforderung zur Wehr setzen kann.

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Der Hintergrund dieser Zahlungsaufforderung, welche sich nicht zwingend genau auf den Betrag von 100 Euro belaufen muss, liegt in Google Fonts zu finden. Die Zahlungsaufforderung kann sowohl per E-Mail als auch auf dem postalischen Weg erfolgen und sich in einem Rahmen von 100 – 500 Euro bewegen. Betroffen sind diejenigen Webseitenbetreiber, welche kostenlose Fonts von Google in ihre Webseite eingebettet haben, welche beim Besuch der Webseite über die Server von Google nachgeladen werden. Hierbei wird die IP Adresse (also die eindeutige Zuordnung des Besuchers)  ungefragt an Google weitergeleitet, sofern nicht per Opt-In Verfahren die Erlaubnis des Webseiten-Besuchers vorher eingeholt wurde.
Was ist Google Fonts überhaupt?
Verstoß gegen die DSGVO wegen Google Fonts? Rechtssicherheit für Ihre Website durch die richtige Verwendung von Google Fonts als lokale Einbindung statt direkt über den Google Server. (Symbolfoto: monticello/Shutterstock.com)

Hinter Google Fonts verbirgt sich ein Verzeichnis, welches etliche Schriftarten auf frei verwendbarer Basis enthält. Dementsprechend ist es Webseitenbetreibern problemlos möglich, die Schriftarten auf den eigenen Rechner herunterzuladen und sie lokal mittels des eigenen Webservers für die eigene Webseite bereitzustellen. Eine Onlineeinbindung der Schriften ist ebenfalls möglich. Die Onlineeinbindung der Schriften wird sehr gern von unzähligen Webseitenbetreibern genutzt, da sie einfach und bequem mittels weniger Mausklicks möglich ist. Gerade hier liegt jedoch die Problematik. Wird die Schrift online eingebunden hat dies zur Konsequenz, dass der Browser von der surfenden Person bei dem Besuch der Webseite die online eingebundenen Schriften der Webseite nic[…]


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