Anmeldung zum Vereinsregister über Notar
Wenn mehrere Menschen eine gemeinsame Idee verwirklichen möchten, bietet es sich an, einen Verein zu gründen. Dies hat einige Vorteile. Es muss weder eine Körperschafts- noch Gewerbesteuer entrichtet werden. Doch bei der Gründung müssen verschiedene vereins- und steuerrechtliche Vorgaben und Formalitäten beachtet werden. Nur dann ist die Vereinstätigkeit möglich, ohne dass früher oder später irgendwelche Probleme und Konflikte drohen. Wie viele Mitglieder sind für eine Vereinsgründung notwendig? Welchen Inhalt muss die Satzung haben? Wie wird der Verein in das Register eingetragen? Fragen über Fragen. Nachfolgend wird alles Wissenswerte rund um die Vereinsgründung erläutert.
Wichtige Fakten zur Gründung eines Vereins
Zunächst einmal eines vorweg: Es ist nicht schwer, einen Verein zu gründen. Hierbei schließen sich mehrere Personen zusammen, welche die gleichen Interessen und Ziele verfolgen. Durch die Bündelung des Know-hows und der Fähigkeiten eines jeden einzelnen können die Ziele des Vereins nachdrücklich verfolgt und voran getrieben werden.
Ein Verein hat viele Vorteile, beispielsweise:
Beantragung von Fördergeldern ist möglich
Steuerbegünstigungen
Integrierung von Sponsoren
Zusammengehörigkeitsgefühl ist stärker als im losen Zusammenschluss
Im Vorfeld wird ein Ziel definiert, das in der Vereinssatzung dargelegt wird. Bei einem Verein darf es nicht hauptsächlich nur um wirtschaftliche Interessen gehen. Daher muss in der Vereinssatzung erläutert werden, inwiefern der gegründete Verein ideellen Zwecken dient. Dann wird von einem Idealverein gesprochen. Vereine, die hauptsächlich wirtschaftliche Interessen verfolgen, benötigen eine staatliche Genehmigung. Hierbei handelt es sich um wirtschaftliche Vereine. Als Sitz des Vereins gilt üblicherweise der Ort, an welchen er aktiv ist.
Welche Voraussetzungen müssen für eine rechtsfähige Vereinsgründung erfüllt sein?
Um einen Verein zu gründen, gibt es verschiedene Voraussetzungen und Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, die es zu beachten gilt:
Es müssen mindestens sieben Gründungsmitglieder vorhanden sein, die das gleiche Ziel verfolgen.
Eine Gründungsversammlung findet statt.
Der Entwurf einer Satzung liegt vor. Diese wird von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben. Bei einem nicht rechtsfähigen Verein genügt es hingegen, wenn zwei Mitglieder unterschreiben.
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