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Anfechtung Arbeitsvertrag – Wann ist das sinnvoll und wie gehe ich vor?

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Wann und wie kann ein Arbeitsvertrag angefochten werden?
Wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer beendet wird, so erfolgt dies zumeist in der gängigen Praxis im Zuge einer Kündigung. Es gibt jedoch noch einen anderen Weg zu der Beendigung, der jedoch allgemeinhin nicht so bekannt ist. Die Rede ist an dieser Stelle von der Anfechtung des Arbeitsvertrages. Durch die Anfechtung des Arbeitsvertrages wird die Kündigung letztlich absolet. Es stellt sich jedoch die Frage, wann genau dieser Schritt tatsächlich sinnvoll ist und wie dabei vorgegangen werden sollte. Das Arbeitsrecht bietet diesen Schritt durchaus an, allerdings ist die Anfechtung durchaus an gewisse Rahmenbedingungen geknüpft.

Im Zusammenhang mit der Anfechtung des Arbeitsvertrages gibt es die Problematik, dass die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KschG) nicht eindeutig sind. Ein Arbeitnehmer, der den Weg der Anfechtung des Arbeitsvertrages wählt, muss dabei jedoch nicht zwingend die Klagefrist des Arbeitsrechts beachten.
Unter welchen Umständen kann die Anfechtung in Betracht kommen?
Kann man einen Arbeitsvertrag anfechten? Wann macht das Sinn? (Symbolfoto: Daniel M Ernst/Shutterstock.com)

Zunächst erst einmal muss gesagt werden, dass der Gesetzgeber für die Anfechtung des Arbeitsvertrages grundsätzlich keinerlei Formbindung vorgesehen hat. Dementsprechend kann die Anfechtung sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form via E-Mail erfolgen. Empfehlenswert ist jedoch stets die Schriftform, da diese Form in der gängigen Praxis die beste Beweismöglichkeit bietet. Eine derartige Anfechtung ist in der gängigen Praxis stets im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss an sich in Verbindung mit einer arglistigen Täuschung oder dergleichen zu betrachten. In der gängigen Praxis wird ein derartiger Schritt vorwiegend durch den Arbeitgeber durchgeführt, da die Regelungen des KschG keinerlei Auswirkungen haben.

Durch die Anfechtung des Arbeitsvertrags wird die sofortige Auflösung des Arbeitsvertragsverhältnisses erreicht. Dies setzt allerdings voraus, dass die Anfechtung tatsächlich erfolgreich durchgeführt wird. Rechtlich betrachtet hat eine Auflösung für einen Arbeitnehmer die gleiche Konsequenz wie die außerordentliche bzw. fristlose Kün[…]


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