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Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen

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Muss ein ausländischer Führerschein umgeschrieben werden? Diese Regeln gelten!
Es kommt in der gängigen Praxis bedauerlicherweise immer wieder aufs Neue vor, dass Führerscheininhaber mit ausländischen Führerscheinen Probleme mit den Ordnungshütern der Polizei bekommen. Betroffen hiervon sind diejenigen Personen mit Führerscheinen, welche nicht aus EU-Staaten stammen. Der Grund dafür ist in der Regel der Umstand, dass seitens des Inhabers von dem Führerschein es versäumt wurde, den entsprechenden Führerschein umzuschreiben. Die Rechtslage ist in diesem Zusammenhang jedoch überaus eindeutig, da sich die Rahmenbedingungen aus dem § 31 sowie der Anlage 11 von der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) heraus ergeben.

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Wie lange berechtigt ein ausländischer Führerschein in Deutschland zum Fahren eines Fahrzeugs?
Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen – Ab wann ist das nötig und welche Regeln gelten? (Symbolfoto: Thorsten Bock/Shutterstock.com)

Führerscheininhaber von ausländischen Führerscheinen dürfen mit diesem Führerschein ohne Umschreibung für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Im Zeitraum dieser sechs Monate muss jedoch die Umschreibung des ausländischen Führerscheins erfolgen, da er anderenfalls seine Gültigkeit verliert.

Verliert der ausländische Führerschein seine Gültigkeit, so verliert der Führerscheininhaber damit auch seine Berechtigung zum Fahren eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr.

Die Sechs-Monats-Frist startet mit demjenigen Tag, an dem der ordentliche Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet wird. Damit ein derartiger ordentlicher Wohnsitz in Deutschland angemeldet werden kann ist es zunächst erforderlich, dass diejenige Person für einen Mindestzeitraum von 185 Tagen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt hat.

Diejenigen Personen, die noch nicht länger als ein Jahr (12 Monate) in der Bundesrepublik Deutschland den ordentlichen[…]


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